Alten- und Armenstift Dänisch Nienhof

 

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Alten- und Armenstift Dänisch Nienhof

Schwedenfriedhof

Genealogische Begriffe

Die Pest in Schl.-Holst.

Der Ort Scharnhagen

Bedeutung der Ortsnamen

Ende des 30järigen Krieges

Gut Borghorst

Hexenverfolgung

Anzeigen von 1802 - 1827

Der große Kreis Eutin

Geschichtliches aus Schl.-Holst.

 

Erinnerungen aus dem Urwald

     

 

Originalgetreue Textabnahme der im Kirchenarchiv Krusendorf
befindlichen Gründungsurkunde zum Armenstift von Dänisch Nienhof

Wir Christian der Fünffte von Gottes Gnaden, König zu Dennemarck, Norwegen, der Wenden und Gothen, Und von deßelben Gnaden Wir Christian Albrecht, Erbe zu Norwegen, postulirter Coadjutor des Stiffts Lübeck, Beede Hertzogen zu Schleßwig Hollstein, Stormarn und der Ditthmarschen Graffen zu Oldenburg und Delmenhorst, Gevettere, Schwägere, Gebrüdere und Gevattere, Thun kund und bekennen hirmit für Unß Unsere Erben und Nachfolgere an der Regierung gegen Männiglichen, daß Unß der Edler Unser Landsaß, und Lieber getrewer Benedictus Blome Zum Newen- und Kaltenhoff, Birckenmohr, Obbendorff und Schönhorst, Aller- und unterthänigst zuvernehmen gegeben, waßgestalt Er aus sonderbahren beweglichen uhrsachen und Christlichem antrieb, ein armenhauß vor besagtem seinem Hoffe zum Newenhoff erbawen laßen, mit gewißen armen Breßhafften Persohnen besetzet und denenselben nötigen unterhalt verordnet, dabey auch wegen haltender Schulen und sonsten gewiße verordnung gemachet hatte, Inmaßen die vom 29. Decembris Stylo veteri des 1669ten Jahres darüber errichtete und Unß in originali Aller- und unterthänigst offerirte fundation Schrifft nachgesetzten inhalts:

 
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Im Nahmen der Heyligen und Hochgelobten

Dreyfaltigkeit, Gottes des Vatters, Sohns

und Heyligen Geistes, Amen!

 

Ich Benedictus Blome uff Newen- und Kaltenhofe, Birckenmohr, Obbendorff und Schönhorst, Erbherre, Urkunde und Bekenne hiermit und in Krafft dieses; Demnach Ich bey mir Christlich betrachtet und Viehlfältig erwogen, wie der Grundgütige Barmhertzige Gott, von Kindesbein auff, an mir gantz gnädigen Schutz, und unverdiente Hochrümbliche Vorsorge erwiesen, Insonderheit da mein Herr Vatter in meiner zarten Jugend, mir von der Seiten gerissen worden, hat Er Vatters stelle Vertreten, mich gantz Väterlich geleitet und geführet, in Viehlen mir zugestoßenen wiederwär-
tigkeiten, Kräfftig beschirmet selbige woll und mit Ehren, ohne Schimpf hinlegen helffen, aus man-
nicher Leib- und Lebensgefahr mich errettet, und mir, wie wohl Unwürdigen, Viehle  Gut
haten, Seegen, Gesundheit und alles Gutes Reichlich bescheret und gegeben. Absonderlich hat der Grund-
gütige Gott, mich in Ao 1658 unter Aschow, aus der mir ufm Eyse zugestossenen augenscheinlichen Leib- und Lebensgefahr, mit seiner Allmächtigen Handt gezogen, und bey Leib und Leben erhalten So habe dannen hero  meinen gnädigen Guthätigen Gott, zufoderst für alsolches, höchstinniglich dank zu sagen, mit inbrünstiger Bitte, seine Göttliche Allmacht, wolle dero Kräfftige Handt, hinfürder über mich gnädigst halten, mich für aller gefahr, der Seelen und des Leibes, Gutes undt der Ehren, fernerweit mächtig beschützen, auch nebst meiner Hertzliebsten Frawen, die übrige Zeit unserer  Tage, bey gesundhei£ und wolstande, nach seinem gnädigen willen, in Friede erhalten; Und obwoll dem Hochsten Gott, für sothane mir erwiesene hohe Gnade, keine wieder Vergeltung geschehen kann, derselbe dannoch aber, in seinem Heyligen Wortte uns gewiesen, da Er dasselbe, was wir an Christ-
lichen Armen Nohtleidenden und Preshafften Menschen thun würden, annehmen wolle, alß wehre es ihm selbsten geschehen, und da Er Keinen Trunck Wassers, so den Armen dürfftigen, aus gutem hertzen gewährt würde, unbelohnet lassen wolle: Als habe ich in solchen betracht und insonderheit, weile Ich bey obbesagter unter Aschow ausgestandenen Leib- und Lebensgefahr, ein Christliches gelübde hierzu halten, daß derselben in allen puncten und Clausuln, von meinen Erben undt folgenden besitzern, der güter Newenhoff Kaltenhoff und Birckenmohr, möge gelobet und folge geleistet wer-
den, Welches von ihro Königl. Maytts. und Ihro Hochfürstl. durchl. ich mich, weiln es ein Christ-
liches Gottwohlgefälliges werck ist, in Unterthänigster zuversicht, festiglich getröste.

Zu mehrer Uhrkundt und steter Festhaltung, des obbeschriebenen allen., habe ich diese meine funda-
tion-schrifft, wohlbedächtlich, vor mich:, meine Erben, und nachfolgende besitzere der Güter Newen-
hoff, Kaltenhoff und Birckenmohr, Verbindlich unterschrieben, und mit meinem angebornen Adelichen Pettschaffte bekräfftiget., So geschehen zum Newenhove, am Neun und Zwantzigsten Decembris alten Calenders, Im Jahr Christi Eintausend Sechshundert und Neun und Sechtzig.

 

                                                                           Benedictus Blome

                               Mhs

 

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Das Alten- und Armenstift in Dänisch Nienhof

 Als Dank für die Errettung vom  Eise der Eckernförder Bucht, wo der Gutsbesitzer Bendix Blome bei der Überfahrt auf dem Rückweg von Koppenhagen im Winter 1658 mit meiner Kutsche bei Aschau einbrach, errichtete er im Jahre 1669 neben seinem Wirtschaftshof ein Stift für Alte und Arme aus seinen Gütern. So ist es in lateinischer Inschrift festgehalten auf der Sandstein-
tafel, die 1860 in die Vorderfront des heute stehenden Stiftsgebäudes eingelassen wurde.

Der Grund für die Stiftsgründung erst 11 Jahre später ist in dem sogenannten „Polackenkrieg“ zu sehen, der von 1657 bis 1660 stattfand und in den anschließenden schweren Jahren mit hohen Abgaben auch für die Gutsbesitzer. Bendix von Blome hatte 6000 Reichstaler als Stiftungsgeld ausgesetzt, die zu jeweils 2000 Reichstalern auf seine Güter Dänisch Nienhof, Kaltenhof und Birkenmoor verteilt waren. Sie sollten dort "zu ewigen Tagen" bestehenbleiben. Das war damals sehr viel Geld. Aus den Zinsen des Stiftungsgeldes sollten sämtliche Ausgaben bestritten werden. Das Stift war eingerichtet für 9 Insassen, jeweils 3 von den einzelnen Gütern. Wenn Platz frei war, konnten auch arme Leute von anderen Gütern aufgenommen werden. Zu Inspektoren der Stiftung hatte Bendix von Blome die Pastoren der Kirchen von Jellenbek ‑ ( nachfolgend Krusendorf), Dänischenhagen und Gettorf bestimmt, die vierteljährlich die Kontrolle der Abrechnungen vornahmen. In einer seitenlangen Gründungsurkunde waren von ihm sämtliche Bestimmungen zur Haltung der Stiftung festgesetzt.

In dem Stiftsgebäude war mit einem Krankenzimmer auch ein „Hospital“ eingerichtet für Schwerkranke. Außerdem gründete Bendix von Blome gleichzeitig mit der Stiftung in Dänisch Nienhof die erste Schule in der  Gemeinde, sowie auch eine weitere im ehemaligen Dorf Fresenhagen im Gute Kaltenhof. Dort wurde der damalige Schneider für den Unterricht eingestellt. Der Lektor des Stiftes war auch der Lehrer der Nienhofer Schule. Der Unterricht fand in seinem Raum statt und wurde gegeben in Lesen, Beten und Singen. Schreiben und Rechnen durfte nicht gelehrt werden. Die ersten Schulen waren nur Religionsschulen. Unterrichtet werden durften nur die Kinder von den leibeigenen „Unterthanen“ auf den Dörfern, nicht aber die Kinder der Hof-
bedienten.

Außer dem Lektor war eine „Wärterin“ zur Betreuung der Stiftsinsassen eingestellt. In der Gründungsurkunde war genau ge-
regelt, womit die Insassen durch die Güter versorgt werden sollten und in welcher Weise sie zu leben hatten. An Brennholz war gedacht, an Bier, Brot, Butter, Käse, Fleisch und Grütze, nicht aber an Milch für die Grütze, an Seife zum Waschen, an Klei-
dung. Die geringe Geldzuwendung an die Armen reichte dafür nicht, es wurde für sie zum Problem. Gemüse gab es aus dem zum Stift gehörigen Garten.

Den Stiftsinsassen war es verboten, das durch eine Pforte verschlossene Gelände zu verlassen und „bey dorff lang zugehen“, auch durften sie keinen Besuch empfangen außer an den Sonntagnachmittagen für eine Stunde. Sie durften nicht arbeiten, sollten ein gottesfürchtiges Leben führen mit Bibellesen, Beten und Singen.. Jeden Morgen und Abend hatte der Lektor eine Bibel-
stunde abzuhalten, in der jeweils ein langes Gebet für den Stiftsgründer zu sprechen war. Jeden Montag war vom Jellenbeker Pastor ein Gottesdienst in der Kapelle durchzuführen. Mit festgesetzten Geldstrafen wurde die Einhaltung der strengen Regeln erzwungen. Bei der vierteljährlichen Inspektion wurden nicht nur die Kinder zu ihrem Wissen „examiert“, sondern auch die alten Leute. Es war gefürchtet, in das Stift eingewiesen zu werden, und die Alten wollten lieber bei ihren Angehörigen auf den Gütern bleiben.

Neben dem eigentlichen Wohngebäude waren bei der Gründung noch eine Kapelle und ein Back‑ und Brauhaus errichtet. Bereits im Jahre 1761 mußten die Gebäude erneuert werden. In einem vierten Haus war jetzt die Schule separat untergebracht. Diese Gebäude hielten nur bis zum Jahre 1829. Sie waren so verfallen, daß die Stiftung ausgesetzt werden mußte, damit sich von den Zinsen ein Kapital für den Neubau der Häuser ansammeln konnte, wofür 20 Jahre veranschlagt waren. Der Stiftsgründer hatte versäumt zu bestimmen, wodurch Reparaturen und Neubauten finanziert werden sollten. Bereits vier Jahre später, im Jahre 1833, wurde in Kostenteilung zwischen Stiftung und Gutsherrschaft das neue Schulhaus erbaut, das heute noch steht und seit der Eingliederung der Nienhofer Schule nach Surendorf im Jahre 1974 als Kindergarten genutzt wird.

Erst im Jahre 1860 konnte das neue Stiftsgebäude mit der Kapelle im oberen Stockwerk errichtet werden, da sich der Bau durch die Schleswig‑Holsteinische Erhebung 1848 verzögerte und in den Folgejahren immer wieder verteuerte. Noch fehlendes Kapital wurde 1860 durch eine Verlosung in der Bevölkerung aufgebracht. Das Haus war wiederum für 9 Insassen eingerichtet, für die jedoch die strengen Regeln von diesem Zeitpunkt an etwas gelockert wurden.

Nach der Gutsauflösung von Dänisch Nienhof im Jahre 1928 übernahm die politische Gemeinde Schwedeneck die Stiftung. Im Jahre 1932 wurde sie aufgelöst, weil das Stiftungskapital durch Geldumstellungen und Inflationen so stark an Wert Verloren hatte, daß sie aus den Zinsen nicht mehr finanziert werden konnte. Es wohnten weiterhin arme Leute in dem Haus, die Gemeinde nutzte die Räume auch als Notunterkunft. Ende der 80er Jahre fand eine umfassende Sanierung mit dem Einbau von Sozialwoh-
nungen statt. Nicht in gleicher Weise, aber als soziale Einrichtung wird das Gebäude weiterhin im Sinne des Stiftungsgründers Bendix von Blome genutzt.

 

Auskunft erteilt: Horst Missfeldt     Telefon:  04504 - 1580