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Anzeigen von 1802 - 1827 |
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Ihro
Königl. Majestät zu Dänemark Allerhöchster
Autorität
Schleswig
– Holsteinische Anzeigen 48stes
Stück. Montag
den 29sten November 1819. P
l a c a t für
die Herzogthümer Schleswig und Holstein, betreffend die
Aufhebung des Ausfuhrzolles, nebst der Zulage, für Kornwaaren m.m. bis
zum Ablauf des Jahres 1820. Wir
Frederik der Sechste, von Gottes Gnaden König zu Dänemark, der Wenden
und Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn, der Ditmarschen und
zu Lauenburg, wie auch zu Oldenburg thun kund hiemit: Daß Wir zur
Erleichterung der Kornausfuhr allergnädigst beschlossen haben, den
mittelst der Zollverordnung vom 8ten Julii 1803 angeordneten Ausfuhrzoll,
nebst der nach der Verordnung vom 6ten Junii 1806 zu entrichtenden Zulage,
von Kornwaaren, Hülsenfrüchten, Mehl und Grütze in Unsern Herzogtümern
Schleswig und Holstein bis zum Ablauf des Jahres 1820 aufzuheben. Da
es indeß von Wichtigkeit ist, eine vollständige Uebersicht über die
Ein- und Ausfuhr des Landes zu haben, so wird es jedem Schiffer oder
Bootsführer, welcher Kornwaaren, Hülsenfrüchte, Mehl oder Grütze
directe nach fremden Orten ausführt, gegen eine Mulet von 50 Rbthlr. Für
jede unterlassene oder unrichtige Angabe auferlegt, bei der Zollstäte des
Orts die Tonnenzahl einer jeden Art vorerwähnter Waaren, welche er
einladet, anzumelden, jedoch solchergestalt, daß 8 Procent mehr oder
weniger als das angegebene Quantum nicht geachtet werden, wohin- In
Ansehung der Angabe der vorbenannten Waaren, welche landwärts aus Unsern
Herzogthümern geführt werden, ist es auf gleiche Weise zu verhalten, und
ist für die versäumte oder unrichtige Angabe eine von Uns bestimmte
Mulet zu bezahlen. Spalte 2083, 2084 und 2085. No.
11 Erste
Bekanntmachung. Aug
geschehenes Ansuchen der Erbpächter Christian Rathje
(2976), Claus Andreas Mißfeldt
(2924), Hinrich Mißfeldt (2011),
Hans Detlev Schäf, Berend Rathje, des Schmidts Ernst Gilster, des
Zimmermanns Jacob Möller und des Rademachers Johann Hinrich Diestel, sämmtlich
zu Scharnhagen, des Erbpächters Friedrich Baasch zu Dänischenhagen und
Ernst Sellmer, Johann Ludwig Böhe, Andreas Schmidt und Claus Nöhren
(21126), am Strande, vormals zum
adel. Gute Bülck, jetzt zu Eckhof gehörig, um Erlangung eines Proclams
zum Zweck der Ertheilung eines ...... im Eckhöfer Schuld- und
Pfand-Protocoll, werden, vermöge allerhöchster Authorisation des Königl.
Schleswigschen Obergerichts, de dato Gottorf den 27sten August und 1sten
October 1819, alle und jede, welche an nachstehende Erbpachtsländereien,
vormals zum Gute Bülck, jetzt zu Eckhof gehörig, als an die 1)
des Christian Rathje (2976),
groß 66 Steuer-Tonnen, 2)
des Claus Andreas Mißfeldt (2924),
groß 62 St.T., 3)
des Hinrich Mißfeldt (2011),
groß 12 St.T., 4)
des Hans Detlev Schäf, groß 71 St.T., 5)
des Berend Rathje, groß 28 St.T., 6)
des Schmidts Ernst Gilster, groß 19 St.T., 7)
des Zimmermanns Jacob Möller, groß 5 St.T., 8)
des Rademachers Johann Hinrich Diestel, groß 2 St.T., 9)
des Friedr. Baasch, groß 6 St.T., 10)
des Ernst Sellmer,
groß 14 St.T., 11)
des Johann Ludwig Böhe, groß 12 St.T., 12)
des Andreas
Schmidt, groß 13 St.T., 13)
des Claus Nöhren
(21126), groß 13 St.T., die
bereitsvor Einrichtung des Schleswigschen landgerichtlichen Schuld- und
Pfand-Prottocolls an die gegenwär- Nach
abgeschlossenem und ausgefertigtem Prosessions Protocoll werden den
Supplicanten die erbetenen Folien im Eckhöfer Schuld- und Pfand-Protocoll
ertheilt werden. Wornach sich zu achten. Kiel,
im Justitiariat des adelichen Gutes Eckhof, den 4ten November 1819.
S. D. Christensen * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Schleswig
Holsteinische Anzeigen.
1stes
Stück. December 1787. Klösterliche
Obrigkeit No. VII Wann
der Kätener Hans Jürgen Mißfeldt
angezeiget, wie er, um sich mit seinen Gläubigern gänzlich auseinander
zu setzen, den Entschluß gefaßt, seine Kopperpahl im Amte Kronshagen
belegene Katen-Stelle, cum pert. Öffentlich meistbietend zu ver- Mit
der ausdrücklichen Verwarnung, daß diejenigen, welche sich hierin verabsäumen,
damit nicht weiter gehöret, sondern gänz- Wornach
ein jeder, dem es angehet, sich zu achten und für Schaden zu hüten hat.
Zum öffentlichen Verkauf gedachter Katenstelle ist der 26ste...... (leider fehlt das Anschlußblatt
!!!) 23stes
Stück. Juni-Monat 1802. No. 5Wann
nach vorhergegangener Insolvenz-Erklärung des hiesigen Bürgers
Hans Jürgen Mißfeldt Concurfus Creditorum, falvis Creditorum
exceptionibus, zu Recht erkannt worden: als werden alle diejenigen, welche
an gedachtem hiesigen Bürger Hans Jürgen Mißfeldt und dessen hieselbst im 2ten Quartier
sub No. 30 belegenes Wohnhaus cum omnibus Pertinentiis, aus irgend einigem
Grunde Forderungen, An- Zu- oder Beisprüche zu haben vermeinen, so wie
auch diejenigen, welche demselben mit Schulden verhaftet sind, Pfänder,
Geld oder Geldeswerth in Händen haben möchten, hiedurch ein für
allemal, und also perem- (leider fehlt das Anschlußblatt
!!!) (Anmerkung
von Horst Missfeldt: ewt. die
Nummer 20.039
im Computer) 35stes
Stück. August-Monat 1809. Steckbrief. Die
hiebei signalisirte Ehefrau des Kuhhirten
zu Behrensbrook, Otto Mißfeldt geb. 1783, Friederica, angeblich
geborene Langen, welche sich desbeabsichtigten Mordes ihres Ehemannes sehr
verdächtig gemacht, ist in der Nacht vom 9ten zum 10ten August d.J. aus
dem Gefängnis auf dem Behrensbrooker Hofe, mittels Ausbrechens einer
Tafelwand, mit den Ketten, woran sie geschlossen war, entwichen. Da nun
viel daran liegt, diese für die öffentliche Sicherheit gefährliche
Person wieder zur gefäng- lichen Haft zu bringen: so werden alle
Obrigkeiten in subsidium juris & suboblatione ad reciproca hiedurch
geziemend ersucht, dieselbe, wenn sie sich in ihrer Jurisdiction betreten
läßt, zu arretieren; und sie gegen Erstattung aller Kosten wieder
auszuliefern. Kiel
im Justtiariat des adelichen Guts Behrensbrook den 11ten August 1809.
Signalement
der Friederica
Mißfeldt. Dieselbe
ist angeblich 26 Jahre alt, mitlerer, nicht starker und ziemlich schmaler
Statur, hat blaue Augen, ein längliches Gesicht mit kleinen
Blatternarben, gelbliches Haar, spricht Mecklenburgisches Plattdeutsch,
und zieht die Sprache etwas lang nach. Bei ihrem Entweichen trug sie ein
dunkelblaues lakenes Futterhemd, einen blau- und einen graugestreiften
Rock, ein weisbunt car- Hasse,
Gerichtshalter. 6tes
Stück. Februar-Monat 1812. No.
18. Es
hat der Halbhufner Gorsch Joachim
Misfeldt bei mir angezeigt, daß er seine zu Pries, adelichen Guts
Seekamp, belegene Halbe Hufe verkauft habe, und um seinem Käufer ein von
allen Ansprüchen gereinigtes Folium zu liefern, um Erlassung eines
desfallsigen Proclams gebeten. Wann nun dieser Bitte statt gegeben ist; so
werden alle diejentgen, welche an die gedachte halbe Hufe des Gorsch Joachim Misfeldt zu Pries Ansprüche zu haben vermeinen,
hiedurch ein für allemal, mithin peremtorisch, citirt und geladen, daß
sie, und zwar die Einheimischen innerhalb 6, die Auswärtigen aber, unter
Bestellung eines Procuratoris ad Acta, innerhalb 12 Wochen, a Dato hujus
Proclamatis, sich bei mir, dem unterzeichneten Gerichtshalter zu Seekamp,
gehörig angeben, die in Händen habenden Documente in originali
produciren, und davon beglaubte Abschriften bei dem Proffessions Protocoll
zurücklassen. Unter der Verwarnung, daß alle diejenigen, welche solches
verabsäumen, mit ihren Ansprüchen an die gedachte halbe Hufe nicht
weiter gehört, sondern ihnen ein ewiges Stillschweigen wird auferlegt
werden. Gegeben
Kiel im Justitiariat des adel. Guts Seekamp den 21ten Januar 1812. A.B.Dreyer 8tes
Stück. Februar-Monat 1815. No.
7. Der
Halbhufener Peter Diederich
Misfeldt hat seine im Jahr 1803 von Peter Otto Borghardt gekaufte
Landstelle an Gotsch Joachim
Misfeldt verkauft, jedoch die Verpflichtung übernommen, zuvor für
diese Stelle die Einrichtung einesFolii im See- (leider fehlt das Anschlußblatt
!!!) (Anmerkung
Horst Missfeldt: Warscheinlich Nummer
5217) 50stes
Stück. Dezember-Monat 1818. No.
17. Erste Bekanntmachung. Der
Halbhufener Gotsch Joachim Misfeldt
hat angezeigt, daß er seine Halbhufe zu Pries, adel. Guts Seekamp,
verkauft habe, und zugleich zur Sicherheit seines Käufers um die
Erlassung eines landüblichen Proclams gebeten. Es
werden daher alle diejenigen, welche an die gedachte Halbhufe des Gotsch
Jochim Misfeldt zu Pries dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, und
zwar bei Strafe derPräclusion, hiemit geladen, daß sie sich spätestens
innerhalb 12 Wochen, vom Tage der letzten Bekanntmachung dieses
angerechnet, und zwar die Auswärtigen unter Bestellung eines Procuratoris
ad Acta, bei mir, dem Stadtsyndicus Dreyer in Kiel, als derzeitigem
Gerichtshalter des adlichen Guts Seekamp, gehörig angeben, die zur Begründung
ihrer Ansprüche dienenden Documente in Original produciren und davon
beglaubte Abschriften bei den Acten zurücklassen. Wornach sich zu achten. Decretum
Kiel, im Justitiariat des adlichen Guts Seekamp, den 16ten November 1818. 34stes
Stück. August-Monat 1819. No.
4. Auf
die beim Kieler Landconsistoria eingegangene Vorstellung und Bitte
abfesten Christina Margaretha
Gerne, geborene Mißfeldt, Cum Curat., zu Projensdorf, Supplicaten, in
puncto malit. Defert. Hinc divorl., munc pro teim. Et cit. Edict., wird
von dem königl. Kieler Landconsistorio der Ehemann der Supplicantin
peremtorie dahin cipiret, daß er bei dem in der ersten Woche des November
Monats dieses Jahrs zu haltenden Consistorialgerichte vor dem versammelten
Consistorio in der Woh- Kiel
den 9ten August 1819 (L.S.) Königl.
Kieler Landconsistorium. 44stes
Stück. November-Monat 1819. No.
17 Der
Viertelhufener Bendix Gotsch zu Holtenau hat angezeigt, daß er die zu
seiner Viertelhufe gehörigen 18 Tonnen Land an den Viertelhufener
Johann Christian Misfeld ebendaselbst verkauft habe, und zugleich, um
seinen Käufer vor etwanigen An- Wenn
nun dieser Bitte Statt gegeben, so werden alle und jede, welche an
vorberegte zur Viertelhufe des Bendix Gotsch gehörige 18 Tonnen Land
dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, bei Strafe der Präclusion
hiermit ein für allemal, mithin peremtorisch geladen, daß sie sich spätestens,
und zwar die Auswärtigen unter Bestellung eines Procuratori ad Acta,
innerhalb 12 Wochen, vom Tage der letzten Bekanntmachung dieses Proclams
angerechnet, bei mir gehörig angeben,...... (leider fehlt das Anschlußblatt
!!!) 48stes
Stück. November-Monat 1819 No.
11 Erste Bekanntmachung. Auf
geschehenes Ansuchen der Erbpächter Christian Rathje, Claus
Andreas Mißfeldt, Hinrich Mißfeldt, Hans Detlev Schäf, Berend
Raschje, des Schmidts Ernst Gilster, des Zimmermanns Jacob Möller und des
Rademachers Johann Hinrich Diestel, sämmtlich zu Scharnhagen, des Erbpächters
Friedrich Baasch zu Dänischenhagen und Ernst Sellmer, Johann Ludwig Böhe,
Andreas Schmidt und Claus Nöhren, am Strande, vormals zum adel. Gute Bülck,
jetzt zu Eckhof gehörig, um Erlassung eines Proclams zum Zweck der
Ertheilung eines Folii im Eckhöfer Schuld- und Pfandprotocoll, werden,
vermöge allerhöchster Au- 1)
Des Christ. Rathje, groß 66 Steuer Tonnen. 2)
Claus
Andreas Mißfeldt, groß
62 St. T. 3)
Hinrich
Mißfeldt, groß 12
St.T. 4)
Hans Detlev Schäf, groß 71 St.T. 5)
Berend Rathje, groß 28 St.T. 6)
Schmidts Ernst Gilster, groß 19 St.T. 7)
Zimmermanns Jacob Möller, groß 5 St.T. 8)
Rademachers Johann Hinrich Diestel, groß 6 St.T. 9)
Fried. Baasch, groß 6 St.T. 10)
Ernst Sellmer, groß 14 St.T. 11)
Johann Ludwig Böhe, groß 12 St.T. 12)
Andreas Schmidt, groß 13 St.T. 13)
Claus Nöhren, groß 13 Steuer Tonnen. die
bereits vor Einrichtung des Schleswigschen Landgerichtlichen Schuld- und
Pfandprotocolls an die gegenwärtigen Eigen- Nach
abgeschlossenem und ausgefertigtem Professions-Protocoll werden den
Supplicanten die erbetenen Folien im Eckhöfer Schuld- und Pfand-Protocoll
ertheilt werden. Wornach sich zu achten. Kiel,
im Justitiariat des adelichen Gutes Eckhof, den 4ten November 1819 C.D.
Christensen 18tes
Stück. April-Monat 1821. No.
1. Bekanntmachung. Wann
an dem heutigen ordentlichen bürgerlichen Gerichtstage die Ehepacten des
hiesigen Bürgers und Gastwirts Behrend Diedrich Mordhorst und seiner
Braut Christine Hedewig Mißfeldt
cum Curatore, nach welchen, die Ehe möge beerbt werden, oder unbeerbt
bleiben, keine Gütergemeinschaft unter ihnen statt finden soll, öffentlich
in Curia publiciert worden sind; so wird von Bürgermeister und Rath
dieser Stadt solches hiedurch bekannt gemacht. Decretum
Kiel in Curia den 29sten März 1821. 21stes
Stück. Mai-Monat 1823. No.
12. Bekanntmachung. Der
Hufener Hans Hinrich Misfeld
hat angezeigt, daß er seine zu Pries, adel. Guts Seekamp, belegene Hufe
an Paul Friedrich Gotsch zu Neuheickendorf verkauft habe und zur
Sicherstellung seines Käufers um die Erlassung eines Proclams über die
gedachte Hufe gebeten. In Gewährung dieser Bitte werden hiedurch von mir,
als derzeitigem Gerichtshalter des adel. Gutes Seekamp, alle und jede,
welche an die zu Pries belegene Hufe des Hans
Hinrich Misfeld Ansprüche zu haben vermeinen, hiedurch bei Strafe der
Präclusion ein für allemal, mithin peremtorisch, geladen, daß sie sich,
und zwar die Auswärtigen unter Bestellung eines Procuratoris ad Acta, spätestens
innerhalb 12 Wochen, vom Tage der letzten Bekanntmachung dieses Proc- Gegeben
Kiel im Seekamper Justitiariat den 3ten Mai 1823. A.
Dreyer. 40stes
Stück. October-Monat 1824. No.
10. Erste Bekanntmachung. Wenn
auf die Erklärung der hinterlassenen
Wittwe des Insten Hinrich Mißfeld zu Stolpe, cum Curat. Et Asfift., daß sie
dessen Nachlaß wegen der darauf haftenden Schulden nicht antreten könne,
der Concurs über letztern eröffnet worden, werden dessen Gläubiger und
Schuldner von Gerichts wegen und in Gemäßheit Referipts des höchstpreislichen
Holsteinisch-Lauen- Kiel,
im Justitiariat des adelichen Guts Depenau, den 17ten September 1824. Boie. (Anmerkung
Horst Missfeldt: Warscheinlich Nummer 5607) 9tes
Stück. Februar-Monat 1825. No.
20. Erste Bekanntmachung. Wenn
die Erben des verstorbenen Viertelhufeners Johann Christian Misfeldt zu Holtenau refp. Cum
Curat. Et per Tutores gerichtlich erklärt zu haben, daß sie den Nachlaß
des Defuncti nicht anders als subbeneficio legis et inventarii antreten könnten,
so werden alle und jede, welche an den gedachten Johann Christian Misfeldt aus irgend einem Grunde Ansprüche zu
haben vermeinen, imgleichen alle, die demselben mit Schulden verhaftet
sind, oder etwas pfandweise von ihm besitzen, und zwar Erstere bei Strafe
der Praclusion, letztere resp. Bei Strafe doppelter Zahlung und Verlust
des Pfandrechts, hiermit ein für allemal, mithin peremtorisch geladen, daß
sie sich, und zwar die Auswärtigen unter Bestellung eines Procuratoris ad
Acta, spätestens innerhalb 12 Wochen, vom Tage der letzten Bekanntmachung
dieses Proclams, im unterzeichneten Justitiariat gehörig angeben, die zur
Begründung ihrer Ansprüche dienenden Documente in Original producieren
und davon beglaubigte Abschriften bei den Acten zurücklassen. Wornach
sich zu achten. Decretum
Kiel, im Seekamper Justitiariat, den 5ten Februar 1825. 44stes Stück. October-Monat 1827. No.
12. Erste Bekanntmachung. Auf
die bei dem Königl. Höchstpreislichen Schleswigschen Obergerichte
eingereichte allerunterthänigste Vorstellung des Herrn Justizraths und
Obergerichts, Advocaten Jaspar, Doctor der Rechte, in Schleswig, als
Contradictor, und des Herrn Hardesvogt Langheim in Fleckebye, als Curator
der Concursmasse des Herrn Kammerhern von Neergaard, um Erlassung eines
Proclams in Betreff verschiedener Punte über mehrere Erbpachtstellen im
Gute Eckhof und Bülck, und darauf der Gerichtshalterschaft ertheilte
allerhöchste Autorisation de dato Gottorf den 8ten October 1827, wird
nachstehendes Proclam hiedurch erlassen. Von
Gerichts wegen werden daher I.
diejenigen, welche an die von Johann Christian Fuscherau, Wilhelm
Mißfeldt, Johann Rathje dem Kleinen, Claus Selmer, Johann Rathje dem
Großen, Ludwig Kähler, Peter Ladehof und Casper Staack am 5ten October
1787 an die Königl. Credit- II.
diejenigen Gläubiger, welche an die im Schuld- und Pfand-Protocoll
für die Untergehörigen des adel. Guts Eckhof auf
den Folien der nachstehenden protocollierten Pöste: 1)
auf dem Folio des Johann Rathje des Kleinen, welches späterhin an
den Herrn Kammerherrn von Neergaard überge- 2)
auf dem Folio des Johann Carl Ladehof zu Freidorf ein Protocollat
an denselben vom 6ten October 1787, auf 164 Mk. 3)
auf dem Folio des Casper Staack, welches späterhin an den Herrn
Kammerherrn von Neergaard übergegangen, a)
ein Protocollat an den ehemaligen Geheimen-Conferenzrath Grafen von
Holck vom 6ten October 1787, auf 164 Mk.; b)
an denselben vom 19ten August 1789, auf 150 Mk.; 4)
auf dem Folio des Claus Selmer, welches späterhin an den Herrn
Kammerherrn von Neergaard übergegangen, a)
ein Protocollat an den ehemaligen Geheimen-Conferenzrath Grafen von
Holck vom 6ten October 1787, auf 164 Mk.; b)
an denselben vom 19ten August 1789, auf 150 Mk.; 5)
auf dem Folio des Wilhelm Mißfeldt
jetzt Christian Nöhren zu Freidorf, ein Protocollat an den ehemaligen
Geheimen 6)
auf dem Folio des Carl Friedrich Kähler zu Freidorf ein
Protocollat an den ehemaligen Geheimen-Conferenzrath
Ansprüche zu haben glauben oder der eventuellen Delierung dieser
Protocollatorum contradicieren wollen; III
diejenigen, welche an die von dem Herrn Kammerherrn von Neergaard
angekauften Stellen,
welche zum Theil als kleinere Stellen bestehen, nämlich 1)
an die Stelle des Bernhard Rathje zu Freidorf, groß 3 Tonnen,
welche im Protocoll noch auf dessen Namen steht, im 2)
die im Concurse des Casper Staack in Freidorf angekaufte und nach
geschehenen Abbruch der Gebäude mit dem 3)
die im Concurse des Claus Selmer angekaufte und nach Abbruch der Häuser
mit dem Hoffelde vereinigte Stelle; 4)
die im Jahre 1799 von Hans Nöhren angekaufte und nach Abbruch des
Hauses mit dem Hoffelde vereinigte Stelle, 5)
drei in Dänischenhagen belegene, von dem adel. Gute Knoop
acquirirte Wohnungen, die jetzt von Stehen, Franzen, 6)
das laut Contrcts vom 1sten Mai 1804 von Kaltenhof acquirirte Stück
Moor von 9 Tonnen, worüber jedoch, so wie 7)
vier von Seekamp angekaufte Kathen, nämlich a)
die dem Detlev Witt eigenthümlich gehörige, jedoch in Ansehung
der Herrschaftlichen Gefälle und Leistungen, so wie der Jurisdiction, an
Eckhof übergegangene Strandkathe; b)
drei Kathen zu Dänischenhagen, nämlich des Krügers Hinrich Fürst,
des Johann Peter Matthias Gastorff, welche ebenfalls späterhin Eigentum
der jetzigen Besitzer geworden, und das noch als Häuserstelle bestehende
Haus mit Kohlhof, jetzt bewohnt vom Böttcher Schröder; 8)
die von sechs Einwohnern des zu Seekamp gehörigen Dorfs Schilksee
gegen einen Theil der 3ten und 4ten Seekamper hypothecarische
oder die benannten Grundstücke sonst realice afficirende Ansprüche zu
haben vermeinen, hiedurch aufgefordert, sub päna präclusi die Documente,
worauf sie ihre Ansprüche und Forderungen begründen, in origine und
beglaubter Abschrift binnen 12 Wochen, von der letzten Bekanntmachung, bei
dem unterzeichneten Gerichtshalter, unter Bestellung der erforderlichen
Procurator, zu producieren. Mit der ausdrücklichen Verwarnung, daß nach
abgelaufener Frist die vorbenannten Obligationen für mortificirt erklärt
und deren Protocollata im Schuld und Pfand-Protocoll des adel. Guts Eckhof
ex ofticio werden getilgt, die übrigen Ansprüche an die veräusserten
vorspecificirten Stellen aber als erloschen werden betrachtet werden. Kiel
im Justtiariate des adel. Guts Eckhof den 16ten october 1827. Christensen.
Auskunft erteilt: Horst Missfeldt Telefon: 04504 - 1580 |