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Der Dänische Wohld. Im nördlichen Bundesland Schleswig Holstein liegt an der Ostküste, nördlich von Kiel, die Halbinsel „Dänischer Wohld“ – früher auch „Denschewold“ genannt. Der nördlichste Teil des Dänischen Wohldes war in der Jungsteinzeit und in der Bronzezeit dicht besiedelt. Nicht so der südliche Teil. Hinweise darüber geben eine große Anzahl von Hünengräbern. Allein bei Birkenmoor sind 48 Grabstätten vorhanden. Weitere Grabanlagen befinden sich in „Sprenge“, „Hohenhain“, „Grönwohld“, „Kuhholzberg“ und „Dänisch Nienhof“. Es ist nicht nachzuweisen, ob die Urbevölkerung auswanderte oder ausstarb. Zu Beginn der Zeitrechnung war der Dänische Wohld so gut wie unbesiedelt und menschenleer. Später kamen anglische Kolonisten und schufen sich hier eine Heimat.
Als 449 die Auswanderung
nach Britannien anfing, schlossen sich die wenigen Bewohner aus dem Wohld
Stück für Stück an und hinterließen hier ein verödetes Land. Somit blieb der Dänische Wohld über 700 Jahre völlig unbewohnt. Es bildete sich hier ein gewaltiger, dichter Urwald wo sich kaum ein Mensch hinwagte. Diese Wildnis war den entfernteren Bewohnern unheimlich. Viele Schauergeschichten wurden darüber erzählt. Sinngemäß bezeichneten die Holsten den Raum mit „Isarnho“ und die dänischen Jüten nannten ihn „Jarnwith“ was soviel wie „Eisenwald“ bedeutete. Um 1250 wurde u.a. auch der Dänische Wohld vom dänischen König zum „Kronland“ (Königsland) erklärt um Besitz- und Lehnsrechte der Krone für die Zukunft sicherzustellen. Gleichzeitig stellte sich das Königtum zusammen mit dem Rittertum an die Spitze der Siedlungsbestrebungen mit dem Ziel ungenutzte Gebiete der Kultur zu erschließen. Im 13. Jahrhundert fing für Schwansen und den Dänischen Wohld dann eine folgenreiche Veränderung an. 1260 ging das Kronland durch Pfandschuld an die holsteinische Grafen Johann und Gerhard über, die es 1288 ganz erwarben und an deutsche Kolonisten „verlehnten“.
1313 verzichtete der
Dänenkönig Erich VI endgültig auf seine Ansprüche
auf das dänische Krongut im Landesteil Schleswig. Im Dänischen Wohld entstanden nun viele geschlossene Grundherrschaften. Die Mittelpunkte bildeten die Herrenhäuser mit den Höfen. Die Siedlerdörfer mit ihren Hufen- und Katenstellen innerhalb ihrer Gebiete wurden mitsamt ihren Bewohnern den Grundherrschaften eingegliedert. In den vorhandenen Quellen und in der Lübschen (Lübeck) Chronik wird zum ersten Mal 1289 der Ritter „Ahlefeld op Noren“ genannt. Aus „Noren“ wurde später „Noer“, von dem Wort „Nord“ abgeleitet. Der Name besagt, daß das Gut im äußersten Norden unserer Halbinsel liegt. Die nächste Angabe stammt aus dem Jahre 1319. Der zuständige Bischof in Schleswig hatte eine Liste der säumigen abgabenpflichtigen Kirchen und Kapellen aufgestellt, worin auch die Kapelle „Jellenbek“ genannt wurde. Gemeint war die Kapelle auf dem Steilufer unmittelbar an der Eckernförder Bucht. Ihren Namen erhielt sie von dem Bächlein, welches in der Nähe in der Bucht mündete. Unweit der Kapelle wuchs das Dorf „Jellenbek“, das 1361 zum ersten Male erwähnt wurde. Es bestand zunächst aus 4 ½ Hufen. Etwa 2-3 Km westlich entstand das Dorf „Nörre“, später „Noer“ genannt, das 1417 erstmalig urkundlich bekannt wurde als Besitz der Familie „Wulf von Ahlefeldt“. Als eines der ältesten Güter neben „Noer“ ist „Dänisch Nienhof“ zu nennen. Die Urkunden berichten zuerst 1486 davon. Damals hieß es noch „Nienhave“ (Neuhof). Die Bezeichnung „Dänisch Nienhof“ wählte man zur Unterscheidung des Gutes „Deutsch Nienhof“ am Westensee. Es befand sich zu dem genannten Zeitpunkt im Besitz der Familie „von der Wisch“. Das östlich gelegene kleinere Gut „Grönwohld“, zeitweise auch „Grünewold“ genannt, wurde erstmalig 1540 erwähnt. Es gehörte ebenfalls der Familie von Ahlefeldt. Im Jahre 1524 ging die Gerichtsbarkeit in die Hand der Grundherren über. Die Adeligen und die kirchlichen Grundherren wurden bald eine starke politische Macht. So kam es, daß Adelsfamilien ganze Dörfer aufkauften, um sie niederzulegen. Die Bauern wurden zum Teil entschädigungslos vertrieben oder anderswo als Wurtsitzer angesiedelt. Andere blieben und mußten als leibeigene Bauern Frondienste leisten. Somit vollendete sich die Ausbildung der Leibeigenschaft. Um sich die nötigen Arbeitskräfte zu sichern, erzwang der Adel 1614 im Landtag Hadersleben ein Gesetz, das die Leibeigenen an die Scholle band, während flüchtende Bauern oder Landarbeiter gerichtlich verfolgt wurden. 1632 wurden die Dörfer „Noer“ und „Jellenbek“ niedergelegt. Die übrigen Dörfer blieben zwar erhalten, sanken aber in Hörigkeit und Leibeigenschaft hinab. Das unter diesen Lebensbedingungen die sittliche Verwahrlosung, die Verrohung, der Aberglaube, verstärkt noch durch das verbreitete Analphabetentum, in starken Maße um sich griffen, vermag nicht zu verwundern. So wurden, wie aus den Kirchenakten ersichtlich, 1613 in Dänisch Nienhof 6 Frauen aus nichtigem Anlaß als Hexen verbrannt. Diese grausame Exekution wurde als eine Art Volksbelustigung aufgezogen, die großen Zuspruch fand. Auch wurden 1633 einige alte Frauen in Noer der Hexerei bezichtigt und verbrannt, als „Rache“, weil Melchior von Ahlefeldt bei einem Sturz vom Pferd ums Leben kam. Das 17. und der Beginn des 18. Jahrhundert brachte dann den Bewohnern des Dänischen Wohlds viel Unruhe und Drangsal.
1618 – 1648 der
Dreißigjährige Krieg, ließen Wellen der Zerstörung in unser Gebiet dringen. So raffte die Pest Tausende von Menschen dahin (nachlesbar in den Kirchenbüchern). Die geistigen Auseinandersetzungen in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, die ihren vorläufigen Höhepunkt in den Anfängen der Französischen Revolution fanden, wirkten sich in starken Maße auch auf unser Gebiet aus. So vollzog sich die Aufhebung der Leibeigenschaft bei den Gütern „Noer“, „Grönwohld“ und „Dänisch Nienhof“ bereits ab 1790. Es war Land in genügendem Umfang vorhanden, das eine durchgreifende Bodenreform gestattete. Im Dänischen Wohld erfolgte die Abgabe von Gutsland ausschließlich in Zeitpacht. Die vertraglichen Pachtsätze beliefen sich durchweg auf 9 – 13 Jahre. Das Land blieb nominell Eigentum des Grundherrn. Die Pächter blieben zu genau vertraglich festgelegten Diensten den Gütern zur Bewirtschaftung der verbleibenden Großflächen, zu den sogenannten Hand- und Spanndiensten, verpflichtet. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden die Zeitpächter nach und nach auch von dieser Verpflichtung entbunden. In der angedeuteten Form geschah auch der gesellschaftliche Wandel für die Insassen der drei Güter „Noer“, „Grönwohld“ und „Dänisch Nienhof“. Sie wurden freie Hufner, Handwerker oder Kleinbauern als Kätner und freie Tagelöhner. Nach der Annexion durch Preußen – 1864 – erfolgte bald darauf die Einführung der preußischen Gemeindeverordnung. Es entstand der „Kreis Eckernförde“, der anfangs aus 1 Stadt und 29 Amtsbezirken bestand. Die Amtsbezirke enthielten 49 Landgemeinden und 67 Gutsbezirke, 2 Forstgutbezirke und 1 Kanalgutsbezirk. Diese Neuordnung blieb praktisch bis 1928 bestehen. Die Gutsbezirke „Birkenmoor“, „Grönwohld“, „Hohenhain“ und „Dänisch Nienhof“ bilden später den Grundstock für die heutige „Gemeinde Schwedeneck“. Laut Volkszählung Anfang 1918 im Gutsbezirk Grönwohld betrug die Einwohnerzahl 230, darunter 131 männliche und 99 weibliche Personen. Von den 230 waren 36 Militärpersonen, 36 Zivilgefangene und 8 Militärgefangene, zusammen also 80, so daß an einheimischer Bevölkerung 150 nachblieben. Von diesen sind 59 männlichen und 91 weiblichen Geschlechts. Die Entstehung der heute noch vorhandenen Dörfer fällt in das 15. und 16. Jahrhundert. Die Ortschaft „Sprenge“ wurde 1462 als „Spreng“ genannt. Die Ortschaft „Stohl“ wurde zuerst 1476 urkundlich erwähnt, damals „Stole“ genannt, mit dem Ausbau „Tornsbrok“. Laut den Archiven der Landesbibliothek war die Kirchengemeinde kleiner als heute. Sie umfaßte die Dörfer „Jellenbek“, „Krusendorf“, „Stubbendorf“ und „Surendorf“. Die Güter „Noer“, „Grönwohld“ und „Dänisch Nienhof“ kamen später hinzu. Horst Missfeldt
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