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Hausmarke, Familienwappen. Als Hausmarke bezeichnete man ursprünglich aus geraden Linien gebildete geometrische Figuren. Sie bestanden also mehr aus geraden Strichen. Allmählich nahmen sie aber mehr Buchstabenformen an, so daß die Hausmarke mit der Zeit Monogrammform bekam. Diese Buchstaben wurden wohl zur Unterscheidung der einzelnen Familienmitglieder der eigentlichen Hausmarke hinzugefügt. Die Hausmarke war im Mittelalter in allen Ständen anzutreffen, auch auf dem Lande. Allerdings soll sie dort nur von den freien Bauern geführt worden sein. Man sagt allerdings, daß in Angeln auch Leibeigene ihre Hausmarke hatten. Mit der Hausmarke mußte der Handwerker seine Erzeugnisse versehen, z.B. der Goldschmied alle seine Arbeiten, der Bäcker seine Brote usw. Der Handwerker oder auch ein anderer Inhaber einer Hausmarke benutzte sie bei Verträgen, Prozessen etc., auch versah er seine Geräte damit oder brachte sie am Giebel an. Der Begriff „Wappen“ leitet sich unmittelbar von der mittelhochdeutschen Bezeichnung „wappen“ = Waffen ab und meint ein unveränderliches, farbig gestaltetes und dauerhaftes Kennzeichen einer Einzelperson, einer Familie eines politischen Gemeinwesens oder einer Körperschaft. Er deutet sprachgeschichtlich auf den Zusammenhang mit dem mittelalterlichen Schutzwaffen (Schild, Helm, Rüstung) hin und verweist auf Ursprünge als ritterliches Symbol: Wer seinerzeit ein Wappen trug, war zugleich auch Waffenträger. Vereinzelt begegnen uns bereits im Mittelalter Wappen nichtadeliger Familien, z.B. in Gestalt von Bauernwappen oder Hausmarken in denjenigen Gegenden, in denen sich das Freibauertum gegen die Einführung der Leibeigenschaft hatte behaupten können. Das Recht zur Führung eines Wappens ist seit dem 13. Jahrhundert nicht mehr auf den Adel beschränkt. Geistliche, Bürger, Handwerker und Bauern haben seit dieser Zeit ebenfalls Wappen bzw. Hausmarken geführt und von dem Recht zur Wappenannahme und Wappenführung in oft großem Umfang Gebrauch gemacht. Heute ist das Führen eines Wappens völlig frei und von keinerlei Genehmigungen oder Bestätigungen mehr abhängig. Ihre Grenzen findet die Freiheit der Wappenführung lediglich da, wo die Persönlichkeitsrechte einer anderen, das gleiche Wappen führenden Person, durch Mißbrauch verletzt werden. Ein Jochim Mißfeldt hat am Giebel seines Hofes zwei gekreuzte, oben abgeknickte Balken als Hausmarke verwendet. Ob diese Balken jetzt „stilisierte Pferdeköpfe“ sein sollten oder ob sie „Dreschschlegel“ symbolisieren sollten, darüber kann man heute geteilter Meinung sein.
Ich persönlich neige zu der zweiten
Version mit den „Dreschschlegeln“.
Unsere Hausmarke ist, soweit uns bekannt
ist, erstmalig 1630 in Plön verwendet worden.
Auskunft erteilt: Horst Missfeldt, Telefon 04504 -
1580
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