Heraldik

 

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H e r a l d i k
(Wappenkunde)

Die Geschichte der Wappen.

 

Der Begriff „Wappen“ leitet sich unmittelbar von der mittelhochdeutschen Bezeichnung „wappen“  (=Waffen) ab und meint ein unveränderliches, farbig gestaltetes und dauerhaftes Kennzeichen einer Einzelperson, einer Familie eines politischen Gemeinwesens oder einer Körperschaft.

Er deutet sprachgeschichtlich auf den Zusammenhang mit den mittelalterlichen Schutzwaffen (Schild, Helm, Rüstung) hin und verweist auf Ursprünge als ritterliches Symbol: wer seinerzeit ein Wappen trug, war zugleich auch Waffenträger.

Die Entwicklung der Wappen ergab sich aus dem Fortschreiten der mittelalterlichen Kriegstechnik.

Zu der Zeit der Kreuzzüge im 12. Jahrhundert wurden die bisherigen kappenförmigen Helme der europäischen Ritterschaft allmählich durch eine Helmform ersetzt, die den Kopf des Trägers gänzlich umschloß. Sie bot einen deutlich besseren Schutz, machte zugleich aber ein Erkennen für Freund und Feind unmöglich.

Erforderlich wurden daher neue optische Erkennungsmerkmale, die weithin wahrnehmbar sein sollten. Zu ihrer Anbringung bot sich der Schild des Ritters an. Auf ihm wurden nun sogenannte Schildfiguren aufgetragen.

Allgemein zeichneten sich die früheren Schildfiguren durch Einfarbigkeit und einfache, klare Umrißlinien aus. Neben Figuren (z.B. Adler, Bär oder Löwe) traten auch rein geometrische Farbgliederungen (etwa waagerechte, senkrechte oder schräge Teilungen der Schildfläche) auf.

Erst mit der immer weiteren Verbreitung dieser symbolischen Schildkennzeichnung entwickelte sich zum Zweck der weiteren Unterscheidung eine mehrfarbige Gestaltung der Schildfiguren. Dennoch führten mit der Zeit verschiedene Ritter einander ähnliche Schildfiguren, weshalb eine weitere Schutzwaffe, der Helm, durch die Anbringung von Helmzieren und Helmdecken in die Unterscheidung mit einbezogen wurde.

Wenn in einer Schlacht der Schild zerstört war, konnte man den Ritter an seiner Helmzier immer noch erkennen.

Nach und nach entwickelte sich die Schildfiguren zu festen, dauerhaften Kennzeichen ihrer Träger. Auch auf Waffenröcken, Siegeln, Epitaphen (Grabdenkmälern), usw. fanden sie zunehmende Verwendung.

Im 13. Jahrhundert wurden sie erblich und wandelten sich dadurch von Persönlichkeitskennzeichen einzelner Träger zu Familienzeichen bzw. Familienwappen, die von einer Generation auf die andere übergingen und in der Folgezeit für Jahrhunderte Bestand hatten.

Waren Funktion und Gestaltung der Wappen zunächst durch das Militärwesen des Mittelalters und seiner praktischen Notwendigkeiten bestimmt, so setzte im 14. Jahrhundert eine Verselbständigung ein. Das Aufkommen der zu Fuß kämpfenden Söldner- und Landsknechtheere drängte die Bedeutung der Ritter allmählich zurück, einher damit ging die Ablösung der Wappen als wichtigste Erkennungszeichen auf dem Schlachtfeld durch die Fahnen und Standarten der Fußtruppen. Die Folge war jedoch keineswegs ein Verschwinden der Wappen, sondern ein tiefgreifender Funktionswandel. In den Vordergrund traten jetzt die Bedeutung als Erkennungszeichen bei Turnieren und die Dokumentation des adeligen Status durch das Führen des Wappens bei den verschiedensten Anlässen und Gelegenheiten. 

 

 

Das Führen eines Wappens.

Vereinzelt begegnen uns bereits im Mittelalter Wappen nichtadeliger Familien, z.B. in Gestalt von Bauernwappen in denjenigen Gegenden, in denen sich das Freibauertum gegen die Einführung der Leibeigenschaft hatte behaupten können.

Auch mächtige städtische Patrizierfamilien nahmen in manchen Fällen Wappen an, um Lebensweise und gesellschaftliche Statussymbole des politisch wie sozial seinerzeit noch herrschenden Adels nachzuahmen.

In Deutschland konnten sie z.T. eine Bestätigung solcher frühen Bürgerwappen durch die hofpfalzgräfliche Kanzlei des Kaisers erlangen. Seit dem 15. Jahrhundert wurden dann durch diese Kanzlei und entsprechenden Kanzleien der Territorialfürsten gegen hohe Entgelte zunehmend öfter Wappenverleihungen an reiche Bürgerfamilien vorgenommen.

Heute ist das Führen eines Wappens völlig frei und von keinerlei Genehmigungen oder Bestätigungen mehr abhängig.
Ihre Grenzen findet die Freiheit der Wappenführung lediglich da, wo die Persönlichkeitsrechte einer anderen, das gleiche Wappen führenden Person durch Mißbrauch verletzt werden.

Rat und Hilfe bei der Suche nach einem verschollenen Familienwappen oder beim Entwurf eines neuen Wappens geben die verschiedenen heraldischen Gesellschaften, die in zahlreichen Ländern tätig sind.

 

Die Symbole der Heraldik.

Ein vollständiges Wappen besteht aus dem Schild (Hauptelement), der auf dem Helm befestigten Helmzier und den Helmdecken.

Bei der Farbwahl eines Wappens sind bestimmte Regeln zu beachten. So kennt die Heraldik nur vier sogenannte "echte Farben" - Rot, Blau, Grün und Schwarz - und zwei sogenannte "Metalle" - Weiß bzw. im heraldischen Sinne Silber und Gelb bzw. im heraldischen Sinne Gold -. Als Sonderfarbe tritt zuweilen noch Purpur zur Kennzeichnung höchster geistlicher und weltlicher Macht hinzu. In seltenen Fällen werden auf dem Wappen abgebildete menschliche Körperteile (z.B. Hände oder Köpfe) hautfarben dargestellt. Die Farben Grau und Braun sind in der traditionellen Heraldik so gut wie unbekannt.

Die Farbregeln besagen, daß auf der Schildfläche möglichst nur zwei Farben (eine "echte Farbe" und ein "Metall") vorkommen sollen.

Bei der Aufgliederung des Schildes in eine größere Anzahl von Feldern wird diese Regel jedoch oft durchbrochen. Die Verwendung der beiden "Metalle" nebeneinander ist nur im katholisch-kirchlichen Bereich üblich und erlaubt. Die Farben des Schildes sollen sich bei Helm, Helmzier und Helmdecken wiederholen, die Verwendung anderer als der Schildfarben ist dort unstatthaft.

Auf der Schildfläche unterscheidet man zwischen sogenannten "Heroldsbildern" geometrischen Gliederungen (wie Balken, Schrägbalken, Kreuz, Schachbrettförmige Aufteilung, usw.) und sogenannten "gemeinen Figuren" (bildliche Darstellungen wie Rose, Löwe, Turm, usw.).

Wichtigste heraldisch-fachliche Anforderung an jedes Wappen ist jedoch, daß es klar und übersichtlich, von weitem erkennbar und nicht zu überladen sein soll.

 

Wappenbeschreibung (Blasonierung).

Bei der Beschreibung eines Wappens (der sogenannten Blasonierung wird immer vom Standpunkt des Schildträgers ausgegangen, d.h. daß die für denn Betrachter linke Seite bei der Beschreibung als rechts bezeichnet wird und umgekehrt. Die heraldisch rechte Seite wird auch als die vordere bezeichnet, mit ihr wird bei der Wappenbeschreibung begonnen. Nach der Beschreibung der übrigen Teile des Schildes folgt die Beschreibung des Helmes, dann die der Helmzier und schließlich die der Helmdecken.

 

Einige beispielhafte Schildbeschreibungen.

Die alten Herolde benannten die Farben auch nach Planeten und Edelsteinen. Die im späten 16. Jahrhundert erdachten Schraffierungen zur Kennzeichnung der Farben setzten sich von 1638 an durch und es folgten einige schwarz-weiß Zeichnungen im Linien- und Punktsystem, wie sie der italienische Heraldiker Silvestre de Petra-Sancta im 17. Jahrhundert entworfen hat.

 

 Die Heraldikforschung weltweit.

Die wissenschaftliche Untersuchung der Wappen begann um 1350 durch den Italiener Bartolus de Sasso-Ferrato. Sie wurde in Frankreich und England lebhaft betrieben und in Deutschland um 1680 eingeführt.

Gegenwärtig gibt es in Deutschland, Frankreich und Italien kein heraldisches System (keine Monarchien) mehr, aber das Interesse daran ist sehr groß.

In England, einschließlich Wales und Nordirland sind ungefähr 100.000 Wappen registriert. Schottland hat ein eigenes Heraldiksystem. In vielen Ländern Europas gibt es Institutionen, die bei heraldischen Forschung helfen können. In Deutschland: "Wappennrolle Berlin", Herold der deutschen Wappenrolle, Archivstraße 12-14, 14195 Berlin, Tlf.: 030-83901-100 und "Pro Heraldika", Deutsche Forschung für Heraldik und Genealogie mbH, Julius Hölder Straße 48, 7000 Stuttgart 70.

Vielleicht finden Sie bei einer Nachforschung heraus, daß auch Ihre Familie das Recht hat, ein historisches Wappen zu führen.

 

 

Die Heraldische Gestaltung eines Wappenschildes.

Das abgebildete Wappen ist das Exemplar eines kompletten (vollendeten) Wappenschildes.

Die Hauptelemente bestehen aus dem Schild (Wappen), Verkleidung, Helm, Helmdecke und Helmzier. Es beschreibt die Gegenstände wie sie ein Ritter zur Schlacht trug.

Eine Grundfläche kann hinzugefügt sein, meistens ein Berg, auf dem das Wappenschild und die Träger (Stützen) stehen; Stützen sind menschliche, animalische oder mythische Charakter die das Wappenschild halten und ein Motto, daß den Träger des Namens oder der Kriegsruf wiederhallt. 

Horst Missfeldt


Auskunft erteilt:  Horst Missfeldt, Telefon 04504 - 1580