Hexenverfolgung

 

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Hexenverfolgung

Anzeigen von 1802 - 1827

Der große Kreis Eutin

Geschichtliches aus Schl.-Holst.

 

Erinnerungen aus dem Urwald

     

 

Die Hexenverfolgung, die Hintergründe und das Umfeld.
 

Im Zeitraum 1580 bis 1750 fällt für die protestantischen Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg die Phasen von Orthodoxie, Pietiemus und beginnende Aufklärung. Politisch gesehen war diese Zeit gekennzeichnet von territorialer und rechtlicher Zersplitterung, das 17. Jahrhundert dabei vor allem von Kriegen und Unruhen, Seuchen und wirtschaftlicher Not.

1581 waren die Herzogtümer Schleswig und Holstein unter dem dänischen König und dem Gottorfer Herzog erneut aufgeteilt worden.

Die kriegerischen Verwicklungen, die die Herzogtümer in jener Zeit erschütterten, waren der Kaiserliche Krieg (1627-1629), der Erste und Zweite schwedische Krieg (1643-1645, 1657-1660) sowie der Große Nordische Krieg (1700-1720).

Der Gottorfer Anteil Schleswigs wurde 1721 mit dem königlichen vereint und kam so zu Dänemark, das gleiche geschah mit dem herzoglichen Anteil in Holstein 1773.

Das Herzogtum Lauenburg trat erst im 19. Jahrhundert und unter dänischer Regentschaft mit Schleswig-Holstein in politischer Verbindung.

Während das 16. Jahrhundert zumindest für Grundherren und freie Bauern eine „goldene Zeit“ war, verschlechterte sich die Lage allgemein durch die Kriege im 17. Jahrhundert. Besonders verheerende Folgen hatte der Zweite schwedische Krieg: „Durchziehende Soldaten richteten Verwüstungen an, Kriegssteuern wurden erhoben; auf den Niedergang des Handels folgte eine allgemeine Teuerung. Dazu kamen Mißernten, Hungersnot und Pest“.

Die kriegerischen Verwicklungen wirkten sich in den Herzogtümern allerdings unterschiedlich aus – einige Landesteile waren kaum betroffen, in anderen dagegen hielten die unruhigen Zeiten von 1627 bis in den Nordischen Krieg an.

Leibstrafen (von oben Links): Verbrennungen, Hängen, Ertränken, Blenden,
 Entdärmen (oder Häuten), Rädern, Auspeitschen, Enthaupten, Handabhauen. (Mainz 1508)

In diesem Zusammenhang läßt sich an den Tabellen über die Anzahl und zeitliche Verteilung der Belege zu Aberglauben lediglich ablesen, daß in den Kriegsjahren die Beleganzahl abnimmt, was damit zusammenhängt, daß in dieser Zeit die Rechnungsführung insgesamt unregelmäßig oder vermindert war.

Auch der Verlauf der Hexenverfolgung selbst, also Zeiträume besonders intensiver Verfolgungen, haben in den Tabellen keinen Niederschlag.

In den Herzogtümern finden ca. 1750 Hexenprozesse statt, die letzte Hexenverbrennung erfolgte 1678 auf dem Gut Depenau. Die Umfangreichsten Verfolgungen fallen vor allem ins 17. Jahrhundert, nach 1678 gingen die Prozeßzahlen dann später zurück.

Von den Hexenprozessen sind die Zaubereiprozesse zu unterscheiden. Gesetze gegen Zauberei gab es bereits in der Antike, ebenso im europäischen Mittelalter. Auf deutschem Gebiet war in erster Linie die schädliche Zauberei, der Schadenzauber, strafbar, die weiße Magie, d.h. Heilzauber u.ä., bleib meist von der Verfolgung ausgeschlossen.

Der Begriff der „Hexe“ ist 1293 erstmals belegt und wurde seit dem 15. Jahrhundert „zum Inbegriff alles Unheimlichen und Schädlichen“. Die christliche Kirche hatte seit der Spätantike in ihrer Doktrin die Vorstellung verankert, daß Zauberei prinzipiell möglich sei, jedoch nicht aus eigener menschlicher Kraft, sondern durch die – bewußte oder unbewußte – Zuhilfenahme eines Dämons.

Der Hexensabbat auf dem Blocksberg. Während in der Mitte eine Hexe den Hintern eines 
Bockes küßt, tanzen andere Hexen mit Dämonen oder fliegen durch die Luft. (Leipzig 1669).

Im norddeutschen und skandinavischen Raum war fast immer ein angenommener Schadenzauber Anlaß für eine Anklage als Hexe oder Hexenmeister. Erst im Verlauf der Prozesse, bei denen dann „die gebildeten Kreise“ in Aktion traten, kamen die übrigen Bestandteile der Hexenmythologie als weitere Anklagepunkte hinzu.  

Für das deutsche Gebiet läßt sich festhalten, daß es bis 1474 von Hexenverfolgungen verschont blieb und bis dahin meist nur die Verurteilung von Schadenzauber kannte. Erst die sogenannte „Hexenbulle“ des Papstes Innozenz VIII. von 1484, die die Verfolgung mit päpstlicher Autorität absegnete, sowie der „Malleus laleficarum“ bzw. „Hexenhammer“ der Inquisitionen Jacob Sprenger und Heinrich Institories von 1487, welcher quasi zum Handbuch des Hexenwahns wurde, leiteten die Verfolgungen großen Stils ein.

Deutschland gehört neben Frankreich und der Schweiz zu den Hauptgebieten der Hexenverfolgung. Der Höhepunkt des Hexenwahns war in diesen Ländern zwischen 1560 und 1630.

Es wird geschätzt, daß man nur für Deutschland über 15.000, vielleicht auch über 20.000 Hexenverbrennungen annehmen kann. Insgesamt werden zwischen 100.000 bis 500.000 Verbrennungen angenommen. Genaue Zahlen gibt es leider nicht.

Auf deutschem Boden beschäftigte man sich im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern zwar erst relativ spät mit den Hexen, ging aber in einigen Regionen „besonders hart gegen die vermeintlichen Schädlinge vor“.

In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts ebbte dann die Flut der Verfolgungen ab. Der Grund hierfür wird jedoch nicht in einem eventuell schwindenden Hexenglauben gesehen, denn der Einfluß der Aufklärung ist erst im 18. Jahrhundert spürbar, sondern vor allem in einer immer stärkeren Humanisierung der Strafrechtspflege.

In Schleswig-Holstein kannte zum Teil bereits die hochmittelalterliche Rechtsprechung die Strafverfolgung der Zauberei. Das Holsten- oder Sachsenrecht, welches in den Ämtern, Distrikten und Landschaften Holsteins und Lauenburgs galt, besagte, daß Personen, die ungläubig wären oder mit Zauberei oder Gift umgingen, verbrannt werden sollten. Das in den holsteinischen Städten geltende lübsche Recht differenzierte in der Art der Bestrafung nach der Schwere des Verbrechens: wer ungläubig war, mit Zauberei oder Gift umging, sollte je nach angerichteten Schaden mit Feuer, Schwert oder Staupen bestraft werden. Das im Landesteil Schleswig geltende Jyske Lov bzw. Jütische Recht kannte keine ausdrückliche Strafbestimmung der Zauberei, da ihre Verfolgung dort zu dieser Zeit in den Händen der Kirche lag.

Die Verfahren:

Die Belege zu magischen Vorstellungen und Praktiken lassen sich im wesentlichen in vier Gruppen einteilen:

1.      die Beleidigungsklagen

2.      Verfahren wegen Zauberei bzw. abergläubischer Handlungen auf Privatanklage hin oder von Amts wegen,

3.      Prozesse wegen verbotenen Konsultierens oder Beherbergens der sogenannten Wicker und

4.      Angaben über Kosten, die inhaftierte Zauberinnen verursachten, im Ausgabenteil der Amtsrechnungen.

Der Verfahrensablauf war in der Regel folgender: der Kläger trug sein Anliegen vor, der Beklagte nahm dazu Stellung, Zeugen – soweit vorhanden – machten ihre Aussagen, eventuell unterstrichen die Beteiligten die Wahrhaftigkeit ihrer Aussagen mit dem Eid.

Zumindest für Ostholstein und den Zeitraum ab der Mitte des 17. Jahrhunderts kann anhand der Quellen gesagt werden, daß im Vorfeld der Prozesse das Zeugenschicken üblich war: der Beleidigte beauftragte zwei Nachbarn, den Beleidiger aufzusuchen und nachzufragen, ob er den Zaubereivorwurf aufrechterhalten wollte.

Der „Bescheid“ verkündete den Urteilsspruch. Wurde der Beschuldigte für schuldig gesprochen, wurde er dementsprechend bestraft. Oder aber man verurteilte den Beleidiger wegen unbewiesener Behauptungen zu „Abbitte“, „Ehrenerklärung“ und „Brüche“.

Die „Abbitte“ ist nichts anders als die öffentliche Entschuldigung.
In der „Ehrenerklärung“ versicherte er anderen, daß er „nichts anders als ehr und gutes“ über ihn zu sagen wußte.

„Brüche“ sind Geldstrafen, welche von den Niedergerichten verhängt wurden, von Pfennig- und Schillingbeträgen bis zu hohen Summen an Reichstalern reichten und bei Zahlungsunfähigkeit der Straffälligen auch in Arreststrafen umgewandelt wurden.

Die Bestrafung der Taten selbst fiel recht unspektakulär aus. In den meisten Fällen wurden die Schuldigen zu einer „Brüche“ verurteilt. Daneben gab es Strafen in Form von „Schandpfahl“ bzw. „Pranger“ und Gefängnis.

Nur selten wurde im Falle der Verurteilung magischer Praktiken der Tatbestand für so schwerwiegend gehalten, daß auf Landesverweisung erkannt wurde: von 121 Belegen, in denen Personen für schuldig befunden wurden, wies man die Betreffenden in 8 Fällen aus dem Land. Sieben dieser Fälle stammen zudem aus dem Bistum Lübeck, aus dem die höchste Anzahl an Belegen zu Aberglauben stammt.

Horst Missfeldt  

 

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Unschuldig war nur, wer unterging.

 

Ein häufiger Bestandteil vieler Verfahren gegen Hexen war die sogenannte Wasserprobe. Nach der allgemeinen Meinung sollten die Hexen durch ihre Gemeinschaft mit dem Teufel leichter als Wasser sein und könnten nicht untergehen.

Bei den meisten damaligen Juristen war dieses Verfahren umstritten, im Volksempfinden jedoch aber weit verbreitet. So kam meistens der Wunsch zu solch einer Probe von den Beschuldigten selber, die sich durch diese vom Verdacht befreien wollten.

Bei der Wasserprobe wurden die Betroffenen kreuzweise, linke Hand an den rechten Fuß, gebunden und nackt ins Wasser geworfen. Schwammen sie oben, waren sie nach der landläufigen Meinung schuldig.

Damit nun nicht unschuldige ertranken, wurde noch ein Seil um die Person gebunden, und falls sie untergingen, konnte man sie daran herausziehen. So geschehen im Jahre 1650 in Bujendorf/Ostholstein.

Dort klagten sämtliche Untertanen des Dorfes wider Gesche Pasch wegen angeblicher Hexerei. Mehrere Anwohner des Dorfes behaupteten, was die Gesche Pasch einem anwünschte, würde war. Der Bauervogt brachte vor, daß seine Frau die Gesche nach einem angeblichen Diebstahl gescholten habe. Die Gesche habe darauf zu der Frau des Bauernvogtes gesagt, sie hätte wegen der Anschuldigung Tränen vergossen, aber die Bauernvogtsche sollte noch mehr Tränen vergießen. Kurz darauf wären ihm zwei Pferde tot geblieben. Ein anderesmal hat Jochim Steinfelt den Jungen der Gesche Pasch geschlagen. Darauf habe die Gesche gemeint, daß ihr Junge nicht umsonst geschlagen sein sollte. Acht Tage darauf wäre ihm ein Füllen tot geblieben.

Trotz des hochfürstlichen Bescheides, die Bujendorfer sollten sich friedlich verhalten, waren die Dorfbewohner nicht zufrieden. Deshalb erbot sich Gesche Pasch zum Beweis ihrer Unschuld gebunden ins Wasser werfen zu lassen. In diesem Falle stimmte das Amt zu und so wurde die arme Frau am Sonnabend des 11. Mai 1650 früh morgens ins Wasser geworfen und ging unter.

Daraufhin wurde den Dorfbewohnern anbefohlen, sie sollten nun friedlich leben und die Gesche Pasch in Frieden lassen (Amtsprotokoll Eutin 9. Mai 1650).

In einem alten Buch steht folgende Geschichte. Danach hatte das Niederländische Städtchen Qudewater unweit von Utrecht das Privileg, alle der Hexerei verdächtigten Personen zu wiegen, und diejenigen, welche über dreißig Pfund schwer waren, von dem Verdacht loszusprechen. Denn man nahm damals als gewiß an, daß der Teufel die Hexen leicht mache, und sie nicht über dreißig Pfund wiegen könnten.


Die Wasserprobe

So eilten nicht nur aus den Niederlanden, sondern auch aus Deutschland unzählige Personen zu diesem Ort, um sich wiegen zu lassen. Die des Teufelsbündnisses Angeklagten mußten sich in Gegenwart des ganzen Magistrates nackend ausziehen und besichtigen lassen. Die Hebammen mußten die Frauenspersonen waschen, mit einem neuen Kamme kämmen und genau untersuchen, ob sie keine magischen Zettel bei sich trügen, oder am Leibe ein verdächtiges Zeichen hätten. Außerdem mußten sie allerhand Fragen beantworten. War ihr Gewicht nicht unter dreißig Pfund, so wurden sie von der Hexerei losgesprochen und erhielten über ihre Unschuld ein mit dem Stadtsiegel versehendes Zeugnis.

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Personen, die Magie praktizieren sollten, werden mit folgenden Begriffen bezeichnet:

                                            Töversche und Töverer

                                            Wickersche und Wicker

                                            Zauberin bzw. Zaubersche und Zauberer

                                            Hexe und Hexenmeister

Der einheimische Begriff der „Töverschen“ bedeutet „Zauberin“ und kommt zwischen 1560 und 1635 vor.

Die hochdeutschen Bezeichnungen „Zauberin“ und Zauberer“ kommen zum ersten Mal 1586 vor und bleibt bis Ende des 17. Jahrhunderts gebräuchlich.

Der hochdeutsche Begriff „Hexe“ wird das erste Mal bereits 1618/19 vor allem in der Amtssprache erwähnt. Erst gegen Ende der 1640er Jahre wird er allgemein verwendet. In Verbindung mit Hexerei verwendete man ab der zweiten Hälfte des 17. Jahr-
hunderts gelegentlich „Putzmacherin“ oder „Putzmachersche“.

Eine Sonderstellung nimmt die Gruppe der „Wickerschen“ und „Wicker“ ein. Belegt sind sie von 1600 bis 1739. Innerhalb dieser Gruppe überwiegt der weibliche Anteil. Die „Wicker“ sollten gleichermaßen der weißen wie der schwarzen Magie fähig sein.

Zu den Gesetzmäßigkeiten der Magie gehört, daß es für jeden Zauber einen Gegenzauber geben soll. Der Gegenzauber sollte ein bereits vorhandener Schaden unwirksam gemacht werden. Belegt werden 15 Fälle.

In einem der Belege wird u.a. von einem in den Giebel gehängten Kalbskopf berichtet. Es stammt von 1707, aus dem Gut Depenau und betrifft den Gutsherrn Joachim von Brockdorf, der mittels Hexereibeschuldigungen und Einsatz magischer Praktiken wie dem Kalbskopf im Giebel versuchte, seine Untertanen zu disziplinieren.

Insgesamt ist festzustellen, daß sich vergleichsweise wenig Material zu den Bestandteilen der Hexenmythologie finden läßt, was vor dem Hintergrund der Hexenprozesse erstaunlich ist. Dieses Phänomen steht in Übereinstimmung mit der Feststellung Hartmut Lehmanns, daß im norddeutschen Raum fast ausschließlich ein angenommener Schadenzauber Anlaß für eine Anklage als Hexe oder Hexenmeister war und erst im Verlauf der Prozesse, bei denen dann die „gebildeten Kreise“ eingriffen, die übrigen Bestandteile der Hexenmythologie als weitere Anklagepunkte hinzukamen.  

Horst Missfeldt 

Benutzte Quellen:
Brandt 1981, Hoffmann 1978/79, Lehmann 1983, Schormann 1981, Schormann 1977, Behringer 1987, Kramer 1987,
Jakubowski-Thiessen/Lehmann 1984, Sander 1991, Gerichtsakten Rundhof 1686, Mensing 1973, Göttsch 1988.

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In der Folterkammer starb die Wahrheit.

Im 1487 verfaßten „Hexenkammer“ verknüpfen die Inquisitoren Heinrich Institoris und  Jakob Sprenger die überlieferten magischen Praktiken zu einem einheitlichen System, das die göttliche und weltliche Ordnung bedroht.

Die Hexe wird nicht mehr nur als heidnische Abtrünnige von der Kirche verfolgt, sondern auch von den weltlichen Gerichten. „Die Vernunft  forderte nun die Vernichtung des Dämonischen“, und erst wenn die Hexe im Feuer starb, war die Ordnung wieder hergestellt. Auf diese Weise, glaubte man, würde der sündige Körper vernichtet, die Seele aber könnte - praktisch in allerletzte Minute - geläutert aus dem Feuer gehen.

Im Norden Deutschlands war das Mittelalter noch finster, als es eigentlich schon lange vorbei war. Noch bis in 17. Jahrhundert landeten in Lübeck, Hagenow, Schwerin und Rostock Frauen und Männer auf dem Scheiterhaufen, angeklagt des Bundes mit dem Satan.

Hebammen und Heilerinnen wurden als Hexen gefürchtet, gefoltert und getötet.

Im Keller der „Alten Burg“ von Penzlin ( bei Neubrandenburg/Mecklenburg) zeugen noch heute Folterkammer und Verliese von vergangenen Schrecken.

Dort, im sieben Meter tiefen Gewölbe, wird eine düstere Zeit wieder lebendig. Neben dem alten Rittersaal ist eine schwere Holztür in den Boden eingelassen, steil geht es hinab in den Vorhof zur Hölle.

Diabolische Geister müssen das Instrumentarium erschaffen haben, mit dem Folterknechte hier das Geständnis der Teufelsanbetung und Hexerei aus ihren Opfern herausgequetscht, gestochen, gebrannt und gemartert haben: Daumenschrauben, Streckbank, ein mit hölzernen Nägeln gespickter Thron, auf den der sündige Leib gepfählt wurde.


Verbrennung dreier Hexen, ein Ehemann der Hexen wird 
enthauptet, ein anderer liegt bereits tot dar. (Nürnberg 1555).

Wer die sogenannte „peinliche Befragung“ überlebte, mußte noch weiter hinab in das Hexenverlies.

Die systematische Verfolgung von Hexen und Zauberern erstreckte sich von etwa 1450 bis 1750 und kostete laut Schätzungen zwischen 100.000 und 500.000 Menschen das Leben.

Auch die Lübeckerinnen Gertrud Treptow, Anna Heiss und Gertrud Tiessen starben 1637 im Feuer. Unter der Tortur hatten sie gestanden, Kühe besprochen, Butter und Milch verdorben und mit Kräutern und Zaubersprüchen magische Rituale prakti-
ziert zu haben.

Noch am 3.12.1678 wurde auch Anke Mißfeldt (5820) - vom Stamm Stolpe-Wankendorf - zusammen mit 3 anderen Personen als Hexe verbrannt ( laut dem alten Bornhöveder Kirchenbuch 1655-1689 ).

Kräuterhexen und weise Frauen gibt es immer noch. Esoterik-Shops, Voodoo-Zirkel, Heilerinnen und Satanssekten haben Konjunktur.

Je rationeller und erklärbarer die Welt geworden ist, um so stärker ist offenbar der Wunsch nach Wundern. Wo nichts mehr überraschen kann, wird Unerklärliches schnell „übersinnlich“.

Professor Lars Clausen vom soziologischen Institut der Universität Kiel sagte einmal:

„Das schöne an der Esoterik ist, daß sie alle Fragen beantwortet. Mit den wünschen, die an die Magie herangetragen werden, ändern sich ihre Antworten, Die Magie kann alle Probleme lösen, Helmut Kohl kann das nicht". 

Horst Missfeldt

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Der Autor dieses Artikels Rolf Schulte ist Oberstudienrat an einem Gymnasium in Rendsburg und Lehrbeauftragter an der Bildungswissenschaftlichen Hochschule Flensburg.

 

Hexenverfolgung, eine dunkle Zeit in Schleswig-Holstein

  Im Gewölbe des Doms zu Schleswig entdeckt: Eine auf einem Besen fliegende Hexe. Als das Bild im 
Mittelalter gemalt wurde,  gab es kaum Hexenverfolgungen. Erst in einer Zeit der Modernisierung 
begann die Zeit der Scheiterhaufen. Foto: Schulte  

Zur traditionellen Walpurgisnacht treffen sich alljährlich zahlreiche „Hexen“ und Schaulustige am Blocksberg (Brocken) im Harz und anderswo. 25000 ließen sich allein im letzten Jahr sinnbildlich vom großen Feuerwerk am Brocken verzaubern. Ob die „Hexen“ von heute an ihre Vorgängerinnen gedacht haben, die vor 400 Jahren verfolgt, gefoltert und verbrannt wurden?
Auch in Schleswig-Holstein hat es diese Hexenverfolgung gegeben.

Wir schreiben den Sommer 1615: Der Gutsherr von Altenhof bei Eckernförde läßt eine Frau festnehmen. Sie heißt Abell Laf-
rentzen und ist Einwohnerin der nahe gelegenen Stadt.

Rantzau beschuldigt sie der Hexerei, denn sie habe „sein Eheleben bezaubert“ (sprich: er leide unter Impotenz).

Der Verhafteten gelingt es, nachts zu fliehen. Der Gutsherr setzt ihr mit Soldaten nach, spürt sie bei Verwandten in der Nähe von Lütjenburg auf. In Ketten zurück gebracht, beginnt Rantzau, sie zu verhören.

Sie reagiert trotzig, will nichts aussagen noch bekennen. Da beschließt der Gutsherr zur „peinlichen“ Befragung überzugehen, zur Folter.
Anwesend sind nun 14 Männer, darunter mehrere Adlige aus der Gegend. Abell Lafrentzen werden Quetschinstrumente aufge-
setzt. Trotz der heftigen Schmerzen gesteht sie nichts. Der Ankläger entscheidet nun, die Folter zu steigern, er läßt den Körper der Frau auseinanderziehen, doch auch nach dieser Tortur ist der Angeklagten kein Geständnis über eine angebliche Hexerei zu entlocken.

Abell Lafrentzen überlebt dieses Verfahren nicht. Sie stirbt noch während des Verhörs.

Ein klassischer Fall aus der Zeit der Hexenverfolgung in Europa. Die Ankläger und Zeugen: Männer. Das Opfer: eine Frau. Der Tathergang: eine absurd erscheinende Beschuldigung und eine sadistische Quälerei, in der schließlich Abell Lafrentzen umgebracht wird.

Eine verbreitete Hexenvorstellung im Schleswig-Holstein der damaligen Zeit:
Eine Zauberin melkt Milch aus einer Axt und stiehlt sie somit anderen.

Ein anderer Fall: Flensburg 1607. Unerklärliche Dinge ereignen sich. Kühe geben keine Milch mehr. Pferde sterben. Eine Schul-
dige ist bald gefunden. Es ist Kristina Netelers aus Flensburg. Sie wird festgenommen, steht schon lange im Gerücht, eine Zau-
berin zu sein. Der Rat der Stadt beschließt sie zu foltern – und sie gesteht die Verbrechen. Doch nicht nur das: Sie bekennt auch mit dem Teufel im Bunde zu sein, mit dessen Hilfe und Belohnung diese Künste ausüben zu können. Milch könne sie einfach wegzaubern und sich selbst aneignen.

Das erzwungene Geständnis dieser Art von magischem Fernmelken genügt: Die Frau wird schließlich öffentlich verbrannt. Der Prozeß hatte nicht mehr als acht Tage gedauert.

Kristina Netelers wurde als Hexe verbrannt.

Dazu gehörte in der damaligen Zeit das Geständnis, Schaden an Mitmenschen verübt zu haben. Kristina war aber auch als an-
gebliche Komplizin des allmächtigen Teufels enttarnt worden, sie war damit von Gott abgefallen und mußte deswegen bestraft werden. Abtrünnige durften nicht geduldet werden.

Wieweit das phantasierte Hexentreiben als Verschwörung des Teufels gedacht wurde, zeigt ein dritter Fall: Der Prozeß gegen Gretje Uffen aus Delingsdorf im heutigen Kreis Stormarn im Jahre 1667.

Die Verhaftete gesteht nicht nur den ihr zur Last gelegten Schadenszauber, sondern auch die engste Verbindung zum Bösen: Den Geschlechtsverkehr mit dem Teufeln und die Namen aller Mithexen, die zusammen mit ihr bei den nächtlichen Treffen auf einem Hügel die Verbrechen ausgeheckt haben.

Sie wird zum Tode durch Verbrennen verurteilt.

Gretje Uffen hatte sich in der Vorstellung der Verfolger in die Welt der organisierten Kriminalität eingereiht, an dessen Spitze generalstabmäßig ein Oberbefehlshaber, der Teufel stand.

Die Gefährlichkeit der angeblichen Hexen lag also nicht nur in ihren Fähigkeiten Menschen und Vieh zu schädigen, sondern auch an ihrer Mitwirkung an einer Weltverschwörung, gedacht als Ziel einer mafia-artigen Geheimgesellschaft, die im verborgenen agierte und dazu sich noch sinnlich-sexuellen Vergnügen hergab – eine Gegenwelt zum kirchlich organisierten und sittenstreng gewandelten Christentum der damaligen Zeit.

Die drei Fälle von Hexenverfolgung stehen nur repräsentativ für viele. In der Zeit von 1530 bis 1680 wurden in Schleswig-Hol-
stein etwa 500 Menschen wegen angeblicher Hexerei hingerichtet. Besonders intensiv betrieben Gutsherrn die Hexenverfolgung, auf ihren Gütern in den östlichen Teilen Schleswig-Holsteins brannten die meisten Scheiterhaufen. Auch auf der Insel Fehmarn fanden relativ viele Prozesse statt im Gegensatz zu Landschaften wie Dithmarschen und Nordfriesland. 90 Prozent aller Ange-
klagten waren weiblichen Geschlechts, häufig fortgeschrittenen Alters und entstammten zum großen Teil den Unterschichten der Gesellschaft. Die Gerichte aber bestanden durchweg aus Männern.

500 Opfer, jedes zuviel, aber im Vergleich zu anderen Ländern ist diese Zahl von Hingerichteten nicht sehr hoch. Schleswig-Holstein war kein klassisches Land der Hexenverfolgung. Zahlenmäßig blieben die Prozesse in Schleswig-Holstein hinter denen anderer Regionen im Deutschen Reich zurück:

Zahlen wie ca. 1.500 Hingerichtete in Raum des heutigen Sauerlands in Westfalen oder 900 Opfer innerhalb weniger Jahre im damals kleinstädtischen Würzburg, die Tatsache, daß 12 Prozent aller Menschen in der kleinen Klosterherrschaft von Obermarchthal im heutigen Württemberg verbrannt wurden, in Schlesien sogar ein Verbrennungsofen gebaut wurde, um die Massenhinrichtungen effektiver durchzuführen, und im Moselgebiet ganze Ortschaften entvölkert worden waren, zeigen, daß Schleswig-Holstein nicht zu den Kernzonen der Hexenverfolgung gehörte.

Eine vermeintliche Hexe entfesselt einen Sturm aus einem Topf und läßt Vieh die Ernte vernichten 
(Holzschnitt von 1555)

In Deutschland sind ca. 40.000 Menschen wegen Hexerei hingerichtet worden. Höhere Schätzungen haben sich inzwischen als unrealistisch erwiesen. Deutschland kann aber somit auch als das Kernland der Hexenverfolgung in Europa gelten. Auch wenn in Schleswig-Holstein weniger Menschen verbrannt wurden als anderswo in Deutschland, sind es dann im europäischen Maßstab wiederum viele: Denn hier wurden ebensoviele Opfer hingerichtet wie im gesamten England zur gleichen Zeit. In Deutschland wurde in protestantischen wie in katholischen Gebieten gleichermaßen verfolgt. Aber: Die Beschuldigungen trafen nicht nur Frauen: Jede vierte beschuldigte Hexe war ein Mann und jeder dritte Zeuge gegen eine angebliche Hexe war eine Frau. Weibliche Obrigkeiten, wie z.B. die Priorin des Klosters Preetz, Katharina von Buchwald, oder die Witwe des Erbauers des Schlosses Ahrensburg, Margarethe Rantzau – Seltenheiten in der männerdominierten Gesellschaft der frühen Neuzeit – beteiligten sich ebenfalls an der Verfolgung.

Hexenverfolgung darf nur eingeschränkt als Frauenverfolgung durch Männer interpretiert werden.

Wieweit das Spektrum der Hexereianklage reichen konnte, zeigt die Verhaftung eines berüchtigten Diebes und vermeintlichen Seeräuberkomplizen namens Roloff Janeke 1604 in Lübeck: Auch ihn bezichtigte man der „teuflischen Künste“.

Folter war die Seele der Hexenprozesse, sie war legal und eine unabdingbare Voraussetzung für die Verfolgung. Obwohl es verschiedene Rechtsgebiete wie des „Jyske Lov“ im Norden, der „Peinlichen Halsgerichtsordnung“ im Süden und des Lübi-
schen Stadtrechtes in vielen Städten Schleswig-Holstein gab, galt in allen Strafrechtsordnungen die Tortur als rechtmäßiges Mittel der Wahrheitsfindung. Mit Brutalität wurde den Angeklagten das entlockt, was man ihnen zur Last legen wollte.

Nach einem Prozeßprotokoll hat Sonja Markes 1641 aus Sterup in Angeln „endlich, was ihr vorgehalten, nachgeredet“. Gretje Lafrenzen aus Fehmarn gesteht 1651 mit den Worten: „Daß es wohl alles so sein möchte, da sie sich nicht weiter foltern lassen möchte“.

Die angeblichen Delikte entsprangen den Phantasien der Verfolger und hatten nichts mit dem wirklichen Verhalten der Verfolgten zu tun. Wie oft haben sich wohl die Gequälten gefragt, was sie dem Folterer sagen könnten, um ihn milder zu stimmen, um Zeit zu gewinnen?

Sogar Martin Luther glaubte an Hexen.

Fast die gesamte gebildete und gelehrte Welt akzeptierte im 16. Und 17. Jahrhundert den Glauben an die schadensstiftende Magie und befürwortete deren Ausrottung.

Ursprünglich in der katholischen Kirche entstanden, übernahmen auch protestantische Theologen diese Hexenlehre. Auch Luther war von der Existenz von Hexen überzeugt und schritt nicht gegen Hinrichtungen in seinem Wohnort Wittenberg ein. In Schleswig-Holstein vertrat vor allem der Nortorfer Pastor Samuel Meiger 1587 in seinem Werk „Panurgia Lamiarum“ (Die Ver-
schlagenheit der Hexen) die gebildete Hexenlehre, mahnte aber eine Mäßigung bei der Anwendung der Folter an. Die lutheri-
schen Superintendenten wiesen ihre Pastoren an, „Hexen“ ausfindig zu machen und zu melden, was manche auch ausführten. So riefen 1666 in Rendsburg Pastoren zu einem schärferen Vorgehen gegen eine inhaftierte Frau auf. Andere griffen zugunsten der Opfer ein, wie der Pastor von Giekau in Ostholstein, Linekogel, der seinen eigenen Gutsherrn wegen unrechtmäßigem Vor-
gehen gegen Verhaftete in einem der wenigen Massenprozesse in Schleswig-Holstein beim dänischen König mit Erfolg anzeigte. Allerdings: Linekogel kritisierte das Verfahren, stellte aber grundsätzlich die Möglichkeit von Hexerei nicht in Frage.

Die Hexenverfolgung in Europa kann nicht aus einem Grund erklärt werden. Vielmehr muß von einem Bündel von Faktoren ausgegangen werden.

Hexenprozesse hingen mit einer schweren ökonomischen Krise in Europa seit dem Ende des 16. Jahrhunderts zusammen. In einer Agrargesellschaft mit ihren damaligen begrenzten Ausbaumöglichkeiten wirkte sich diese Krise als Verarmung eines Teils der Bevölkerung und in einer zunehmenden sozialen Polarisierung der Gesellschaft aus. In Schleswig-Holstein läßt sich dieser agrarkonjunkturelle Einbruch deutlich an den steigenden Preisen für Roggen und Butter seit 1560 ablesen. In der volkstümlichen Denkweise war das für uns selbstverständliche Anwachsen von Gütermengen noch nicht durchgängig verbreitet, sondern ledig-
lich die Veränderung der Verteilung. Der Zugewinn des einen konnte nur als Verlust des anderen gedeutet werden.

Deutlich wird diese Vorstellung im Schleswig-Holstein stark verbreiteten Glauben an den Butter- und Milchzauber der Hexen. Beides konnte durch Magie dem Eigentümer schlichtweg enteignet werden. Angst breitete sich aus und verband Obrigkeit und Bevölkerung.

Das Feuer sollte reinigen und alles Böse verzehren:  Hexenverbrennung – eine dunkle Zeit in Europa.

Schließlich fand man nach klassischem sozialpsychologischen Muster Sündenböcke für die unerklärlichen wirtschaftlichen Veränderungen: Hexen und Hexenmänner.

Die Hexenprozesse waren aber auch Konsequenz einer zunehmenden Ideologisierung des Christentums, eines allumfassenden Lebensgestaltungsanspruches, der in allen nicht-christlich erscheinenden und unangepaßten Verhaltensweisen die Wirksamkeit des Bösen sah. Zu Trägern dieser „Sozialdisziplinierung“ erklärten sich viele Landesfürsten im Deutschen Reich, die nun auch das sittliche und religiöse Leben ihrer Untertanen durch Setzung neuer Normen kontrollieren wollten. Dabei war die Hexerei nur eines von zahlreichen Verbrechen gegen die der Staat nun vorging: Sodomie, Ehebruch, Prostitution oder als unsittlich angese-
hener Lebenswandel wurden ebenso geahndet. Diese Reglementierung traf vor allem Frauen, die in der jahrhundertealten abend-
ländischen Tradition der Frauenverachtung besonders anfällig für das „sündige Leben“ und die Machenschaften des Teufels galten.

In Schleswig-Holstein nahmen große Teile der Obrigkeit wie auch der bäuerlichen Bevölkerung die Hexenlehre mit ihrem Ver-
schwörungscharakter nur bedingt auf und benutzten sie nur allenthalben zur Lebensbewältigung in Krisenzeiten. Kettenprozesse mit mehr als hundert Hingerichteten hat es hier nicht gegeben – ein größerer Massenprozeß fand z.B. 1686 in Ostholstein statt – ausgerechnet eingeleitet und durchgeführt von einem katholischen Reichsgrafen, der anschließend ins Rheinland flüchtete.

Dieser Prozeß leitete auch das Ende der Hexenverfolgung in Schleswig-Holstein ein – die Skepsis gegenüber derartigen Verfol-
gungen war zu stark geworden.

Zumindest wurden hier keine Hexen mehr verbrannt.


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Hexen 

In der Folterkammer starb die Wahrheit.
 

Im 1487 verfaßten „Hexenkammer“ verknüpfen die Inquisitoren Heinrich Institoris und  Jakob Sprenger die überlieferten magischen Praktiken zu einem einheitlichen System, das die göttliche und weltliche Ordnung bedroht.

Die Hexe wird nicht mehr nur als heidnische Abtrünnige von der Kirche verfolgt, sondern auch von den weltlichen Gerichten. „Die Vernunft  forderte nun die Vernichtung des Dämonischen“, und erst wenn die Hexe im Feuer starb, war die Ordnung wieder hergestellt. Auf diese Weise, glaubte man, würde der sündige Körper vernichtet, die Seele aber könnte - praktisch in allerletzte Minute - geläutert aus dem Feuer gehen.

Im Norden Deutschlands war das Mittelalter noch finster, als es eigentlich schon lange vorbei war. Noch bis in 17. Jahrhundert landeten in Lübeck, Hagenow, Schwerin und Rostock Frauen und Männer auf dem Scheiterhaufen, angeklagt des Bundes mit dem Satan.

Hebammen und Heilerinnen wurden als Hexen gefürchtet, gefoltert und getötet.

Im Keller der „Alten Burg“ von Penzlin ( bei Neubrandenburg/Mecklenburg) zeugen noch heute Folterkammer und Verliese von vergangenen Schrecken.

Dort, im sieben Meter tiefen Gewölbe, wird eine düstere Zeit wieder lebendig. Neben dem alten Rittersaal ist eine schwere Holztür in den Boden eingelassen, steil geht es hinab in den Vorhof zur Hölle.

Diabolische Geister müssen das Instrumentarium erschaffen haben, mit dem Folterknechte hier das Geständnis der Teufelsan-
betung und Hexerei aus ihren Opfern herausgequetscht, gestochen, gebrannt und gemartert haben: Daumenschrauben, Streck-
bank, ein mit hölzernen Nägeln gespickter Thron, auf  den der sündige Leib gepfählt wurde.

Wer die sogenannte „peinliche Befragung“ überlebte, mußte noch weiter hinab in das Hexenverlies.

Die systematische Verfolgung von Hexen und Zauberern erstreckte sich von etwa 1450 bis 1750 und kostete laut Schätzungen zwischen 100.000 und 500.000 Menschen das Leben.  

Auch die Lübeckerinnen Gertrud Treptow, Anna Heiss, und Gertrud Tiessen starben 1637 im Feuer. Unter der Tortur hatten sie gestanden, Kühe besprochen, Butter und Milch verdorben und mit Kräutern und Zaubersprüchen magische Rituale praktiziert zu haben.

Noch am 3.12.1678 wurde auch eine Anke Mißfeldt (5820) - vom Stamm Stolpe-Wankendorf - zusammen mit 3 anderen Personen als Hexe verbrannt ( laut dem alten Bornhöveder Kirchenbuch 1655-1689 ).

Kräuterhexen und weise Frauen gibt es immer noch. Esoterik-Shops, Voodoo-Zirkel, Heilerinnen und Satanssekten haben Kon-
junktur.

Je rationeller und erklärbarer die Welt geworden ist, um so stärker ist offenbar der Wunsch nach Wundern. Wo nichts mehr überraschen kann, wird Unerklärliches schnell „übersinnlich“.

Horst Missfeldt
 

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Jede achte Hexe war ein Mann.

Ahrensburger Historiker erforschte unbekanntes Kapitel in der Geschichte Schleswig-Holsteins.

Der 17-jährige Rendsburger hält es zu Hause nicht mehr aus. Er haut ab, wird Fremdenlegionär. Doch die harte Behandlung dort erträgt der Pubertierende nicht. Nachdem Bitten, Betteln und Beten nicht helfen, schreibt er an den Teufel. Ein lebensgefährlicher Fehler, denn der Vorfall ereignete sich 1724, und die Obrigkeit sieht in dem Brief einen eindeutigen Beweis, daß der Junge einen Pakt mit dem Teufel geschlossen hat: Der 17-Jährige wird als Hexenmeister enthauptet - eines der letzten Opfer der Hexenver-
folgung (1530 bis 1730) auf dem Gebiet des heutigen Schleswig-Holstein. Was kaum bekannt ist: Von den 814 nachweisbaren Opfern der Hexenverfolgung waren 12 Prozent Männer. Der Ahrensburger Historiker Dr. Rolf Schulte hat mit seiner Disserta-
tion Licht in das Dunkel dieses unrühmlichen Kapitels gebracht.

Fünf Jahre lang hat sich der 50-jährige Schulte neben seiner Arbeit als Geschichtslehrer und Lehrbeauftragter der Erziehungs-
wissenschaftlichen Fakultät in Kiel durch Gerichtsprotokolle, Chroniken und Kirchenbücher gearbeitet. Oft zeigten ihm brüchige Lesezeichen und verblichene Notizen, daß die staubigen Akten 300 Jahre lang nicht mehr gelesen worden waren - für die Hexen-
verbrennung fehlte bislang eine Gesamtdarstellung. Dabei hat sich bereits 1914 ein junger Mann für das Thema interessiert. Schulte fand an mehreren Stellen seine Bemerkungen. Doch dann kam der Krieg, der junge Mann fiel, die Akten wurden wieder weggepackt.

Nicht nur dieses, auch die Schicksale der vermeintlichen Hexen trug Schulte in den vergangenen Jahren mit sich herum. Wie das des Kieler Hirten Hinrich Busch, der 1676 der Hexerei angeklagt wurde. Der Kieler Rat war für seine Härte bekannt, legte aber Wert auf einen „Rechtsprozeß“. Deshalb wurde nach Indizien gesucht Erstens galt die Tochter auch als Hexe. Zweitens fand der Kieler Scharfrichter eine kleine Hautstelle, in die er hineinstach und die dennoch nicht blutete Das genügte. Die Daumen-
schrauben wurden angesetzt und angezogen. Unter entsetzlichen Schmerzen fragte Busch Was kann ich sagen, damit die  Schmerzen aufhören? Und dann gestand er, daß er ein Hexenmeister sei.

„Noch im selben Jahr wird Busch öffentlich verbrannt  - ein Fanal der Obrigkeit, daß sie noch die Macht über die Teufelsagen-
ten hat“, sagt Schulte, für den Busch ein klassischer Fall ist. „Er war arm und zugereist, als Hirte ein sozialer Außenseiter und wegen der berufsbedingten Wetterkenntnisse und Fähigkeiten, kranke Tiere zu kurieren, verdächtig“.

Solch übermenschliche Fähigkeiten konnte man nach damaliger Auffassung nur durch einen Pakt mit dem Teufel erlangen. Und das Ziel solch eines Paktes schien klar: Die Zerstörung der Christenheit. In protestantischen Gegenden galten vor allem die Frau-
en als „schwaches Geschlecht“ anfällig für die Hexerei. Deshalb war auch in Holstein und Schleswig die Anzahl der Hexen-
meister weitaus geringer als etwa in katholischen Gegenden.

Eine Ausnahme war der große Hexenprozeß im Jahr 1686 auf den Gütern Schmoel und Övelgönne. Der Gutsbesitzer war 1650 zum Katholizismus übergetreten und vertrat eine Verfolgung, die nicht ans Geschlecht gebunden war: Er ließ neun Hexinnen und fünf Hexenmeister öffentlich verbrennen, weil sie angeblich für eine unbekannte Epidemie verantwortlich waren und auch Tiere und Getreide verhext hatten.

Neben dem religiösem Aspekt spielten bei der Hexenverfolgung meist noch die sexuellen Fantasien der Verfolger eine Rolle, wie der Fall des Preetzer Schuhmachers Andreas Brehmer zeigt.

Eine Frau hatte den Witwer 1681 des Liebeszaubers angeklagt: Brehmer habe während der Hochzeit ein kleines Schloß zuge-
schlossen, weshalb ihr frischangetrauter Mann ihr nun „unmöglich fleischlich beywohnen könne“ und sie große Schmerzen beim Geschlechtsverkehr habe. Bremer gab zu, zur Trauung ein

Schloß mitgebracht zu haben, leugnete aber jede Schadensstiftung. Der Vogt des Klosters Preetz ordnete „Tortur bis zum dritten Grade“ mit allen verfügbaren Folterinstrumenten an. Aber Brehmer gestand nicht. Doch erst ein Gutachten von zwei Kieler Ärzten rettet ihn: Sie hatten bestätigt, daß das Eheproblem auch natürliche Ursachen haben und medizinisch behandelt werden könnte. Brehmer wurde „nur“ öffentlich ausgepeitscht und des Landes verwiesen.

„Erstmals setzt sich damit im Norden die Naturwissenschaft gegenüber dem Glauben durch. Es beginnt ein langsamer Umden-
kungsprozeß, die Hexenverfahren werden seltener“, hat Schulte festgestellt. Insgesamt aber werden gegen Ende der Hexenver-
folgung mehr Männer und Kinder zu Opfern.

Wie jenes achtjährige Mädchen aus St. Margareten an der Elbe, das 1694 ein Taschentuch so aus der Hand flutschen läßt, das es mit viel Fantasie wie eine springende Maus aussieht. Sie kommt zur Folter ins Gefängnis nach Krempe. Doch der Amtmann von Steinburg gibt - offenbar bewußt - ein Gutachten bei der weit entfernten Reformuniversität Halle in Auftrag. Dort wird die „Hexerei“ als Kinderspiel und Gaukelei eingestuft - das Mädchen muß freigelassen werden.

„Da ist jemand gegen den Strom geschwommen, das sind die Lichtblicke bei der Forschung gewesen“, sagt Schulte. Im Früh-
jahr erscheint von Schulte eine Gesamtdarstellung der Hexenverbrennung im Norden. „Dann reicht es auch, es gibt Themen, die einen weniger belasten“.

Horst Missfeldt

 

Auskunft erteilt: Horst Missfeldt     Telefon:  04504 - 1580