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Die
Hexenverfolgung, die Hintergründe und das Umfeld.
Im Zeitraum 1580 bis 1750 fällt für
die protestantischen Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg die
Phasen von Orthodoxie, Pietiemus und beginnende Aufklärung. Politisch
gesehen war diese Zeit gekennzeichnet von territorialer und rechtlicher
Zersplitterung, das 17. Jahrhundert dabei vor allem von Kriegen und
Unruhen, Seuchen und wirtschaftlicher Not.
1581 waren die Herzogtümer
Schleswig und Holstein unter dem dänischen König und dem Gottorfer
Herzog erneut aufgeteilt worden.
Die
kriegerischen Verwicklungen, die die Herzogtümer in jener Zeit erschütterten,
waren der Kaiserliche Krieg (1627-1629), der Erste und Zweite schwedische
Krieg (1643-1645, 1657-1660) sowie der Große Nordische Krieg (1700-1720).
Der
Gottorfer Anteil Schleswigs wurde 1721 mit dem königlichen vereint und
kam so zu Dänemark, das gleiche geschah mit dem herzoglichen Anteil in
Holstein 1773.
Das
Herzogtum Lauenburg trat erst im 19. Jahrhundert und unter dänischer
Regentschaft mit Schleswig-Holstein in politischer Verbindung.
Während
das 16. Jahrhundert zumindest für Grundherren und freie Bauern eine
„goldene Zeit“ war, verschlechterte sich die Lage allgemein durch die
Kriege im 17. Jahrhundert. Besonders verheerende Folgen hatte der Zweite
schwedische Krieg: „Durchziehende Soldaten richteten Verwüstungen an,
Kriegssteuern wurden erhoben; auf den Niedergang des Handels folgte eine
allgemeine Teuerung. Dazu kamen Mißernten, Hungersnot und Pest“.
Die
kriegerischen Verwicklungen wirkten sich in den Herzogtümern allerdings
unterschiedlich aus – einige Landesteile waren kaum betroffen, in
anderen dagegen hielten die unruhigen Zeiten von 1627 bis in den
Nordischen Krieg an.

Leibstrafen
(von oben Links): Verbrennungen, Hängen, Ertränken, Blenden,
Entdärmen (oder Häuten), Rädern, Auspeitschen, Enthaupten,
Handabhauen. (Mainz 1508)
In
diesem Zusammenhang läßt sich an den Tabellen über die Anzahl und
zeitliche Verteilung der Belege zu Aberglauben lediglich ablesen, daß in
den Kriegsjahren die Beleganzahl abnimmt, was damit zusammenhängt, daß
in dieser Zeit die Rechnungsführung insgesamt unregelmäßig oder
vermindert war.
Auch
der Verlauf der Hexenverfolgung selbst, also Zeiträume besonders
intensiver Verfolgungen, haben in den Tabellen keinen Niederschlag.
In
den Herzogtümern finden ca. 1750 Hexenprozesse statt, die letzte Hexenverbrennung erfolgte 1678 auf dem Gut Depenau.
Die Umfangreichsten Verfolgungen fallen vor allem ins 17. Jahrhundert,
nach 1678 gingen die Prozeßzahlen dann später zurück.
Von
den Hexenprozessen sind die Zaubereiprozesse zu unterscheiden. Gesetze
gegen Zauberei gab es bereits in der Antike, ebenso im europäischen
Mittelalter. Auf deutschem Gebiet war in erster Linie die schädliche
Zauberei, der Schadenzauber,
strafbar, die weiße Magie, d.h. Heilzauber u.ä., bleib meist von
der Verfolgung ausgeschlossen.
Der
Begriff der „Hexe“ ist 1293 erstmals belegt und wurde seit dem 15.
Jahrhundert „zum Inbegriff alles Unheimlichen und Schädlichen“. Die
christliche Kirche hatte seit der Spätantike in ihrer Doktrin die
Vorstellung verankert, daß Zauberei prinzipiell möglich sei, jedoch
nicht aus eigener menschlicher Kraft, sondern durch die – bewußte oder
unbewußte – Zuhilfenahme eines Dämons.

Der
Hexensabbat auf dem Blocksberg. Während in der Mitte eine Hexe den
Hintern eines
Bockes küßt, tanzen andere Hexen mit Dämonen oder fliegen durch die
Luft. (Leipzig 1669).
Im
norddeutschen und skandinavischen Raum war fast immer ein angenommener
Schadenzauber Anlaß für eine Anklage als Hexe oder Hexenmeister. Erst im
Verlauf der Prozesse, bei denen dann „die gebildeten Kreise“ in Aktion
traten, kamen die übrigen Bestandteile der Hexenmythologie als weitere
Anklagepunkte hinzu.
Für
das deutsche Gebiet läßt sich festhalten, daß es bis 1474 von
Hexenverfolgungen verschont blieb und bis dahin meist nur die Verurteilung
von Schadenzauber kannte. Erst die sogenannte „Hexenbulle“ des Papstes
Innozenz VIII. von 1484, die die Verfolgung mit päpstlicher Autorität
absegnete, sowie der „Malleus laleficarum“ bzw. „Hexenhammer“ der
Inquisitionen Jacob Sprenger und Heinrich Institories von 1487, welcher
quasi zum Handbuch des Hexenwahns wurde, leiteten die Verfolgungen großen
Stils ein.
Deutschland
gehört neben Frankreich und der Schweiz zu den Hauptgebieten der
Hexenverfolgung. Der Höhepunkt des Hexenwahns war in diesen Ländern
zwischen 1560 und 1630.
Es
wird geschätzt, daß man nur für Deutschland über 15.000, vielleicht auch über 20.000
Hexenverbrennungen annehmen kann. Insgesamt werden zwischen
100.000 bis 500.000 Verbrennungen angenommen. Genaue Zahlen gibt es leider
nicht.
Auf
deutschem Boden beschäftigte man sich im Vergleich zu den anderen europäischen
Ländern zwar erst relativ spät mit den Hexen, ging aber in einigen
Regionen „besonders hart gegen die vermeintlichen Schädlinge vor“.
In
der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts ebbte dann die Flut der
Verfolgungen ab. Der Grund hierfür wird jedoch nicht in einem eventuell
schwindenden Hexenglauben gesehen, denn der Einfluß der Aufklärung ist
erst im 18. Jahrhundert spürbar, sondern vor allem in einer immer stärkeren
Humanisierung der Strafrechtspflege.
In
Schleswig-Holstein kannte
zum Teil bereits die hochmittelalterliche Rechtsprechung die
Strafverfolgung der Zauberei. Das Holsten- oder Sachsenrecht, welches in
den Ämtern, Distrikten und Landschaften Holsteins und Lauenburgs galt,
besagte, daß Personen, die ungläubig wären oder mit Zauberei oder Gift
umgingen, verbrannt werden sollten. Das in den holsteinischen Städten
geltende lübsche Recht differenzierte in der Art der Bestrafung nach der
Schwere des Verbrechens: wer ungläubig war, mit Zauberei oder Gift
umging, sollte je nach angerichteten Schaden mit Feuer, Schwert oder
Staupen bestraft werden. Das im Landesteil Schleswig geltende Jyske Lov bzw. Jütische Recht
kannte keine ausdrückliche Strafbestimmung der Zauberei, da ihre
Verfolgung dort zu dieser Zeit in den Händen der Kirche lag.
Die
Verfahren:
Die
Belege zu magischen Vorstellungen und Praktiken lassen sich im
wesentlichen in vier Gruppen einteilen:
1.
die Beleidigungsklagen
2.
Verfahren wegen Zauberei bzw. abergläubischer Handlungen auf
Privatanklage hin oder von Amts
wegen,
3.
Prozesse wegen verbotenen Konsultierens oder Beherbergens der
sogenannten Wicker und
4.
Angaben über Kosten, die inhaftierte Zauberinnen verursachten, im
Ausgabenteil der Amtsrechnungen.
Der
Verfahrensablauf war in der Regel folgender: der Kläger trug sein
Anliegen vor, der Beklagte nahm dazu Stellung, Zeugen – soweit vorhanden
– machten ihre Aussagen, eventuell unterstrichen die Beteiligten die
Wahrhaftigkeit ihrer Aussagen mit dem Eid.
Zumindest für Ostholstein und den Zeitraum ab der Mitte des
17. Jahrhunderts kann anhand der Quellen gesagt werden, daß im Vorfeld
der Prozesse das Zeugenschicken üblich war: der Beleidigte beauftragte
zwei Nachbarn, den Beleidiger aufzusuchen und nachzufragen, ob er den
Zaubereivorwurf aufrechterhalten wollte.
Der
„Bescheid“ verkündete den Urteilsspruch. Wurde der Beschuldigte für
schuldig gesprochen, wurde er dementsprechend bestraft. Oder aber man
verurteilte den Beleidiger wegen unbewiesener Behauptungen zu
„Abbitte“, „Ehrenerklärung“ und „Brüche“.
Die
„Abbitte“ ist nichts anders als die öffentliche Entschuldigung.
In
der „Ehrenerklärung“ versicherte er anderen, daß er „nichts anders
als ehr und gutes“ über ihn zu sagen wußte.
„Brüche“
sind Geldstrafen, welche von den Niedergerichten verhängt wurden, von
Pfennig- und Schillingbeträgen bis zu hohen Summen an Reichstalern
reichten und bei Zahlungsunfähigkeit der Straffälligen auch in
Arreststrafen umgewandelt wurden.
Die
Bestrafung der Taten selbst fiel recht unspektakulär aus. In den meisten
Fällen wurden die Schuldigen zu einer „Brüche“ verurteilt. Daneben
gab es Strafen in Form von „Schandpfahl“ bzw. „Pranger“ und Gefängnis.
Nur
selten wurde im Falle der Verurteilung magischer Praktiken der Tatbestand
für so schwerwiegend gehalten, daß auf Landesverweisung erkannt wurde:
von 121 Belegen, in denen Personen für schuldig befunden wurden, wies man
die Betreffenden in 8 Fällen aus dem Land. Sieben dieser Fälle stammen
zudem aus dem Bistum Lübeck, aus dem die höchste Anzahl an Belegen zu
Aberglauben stammt.
Horst
Missfeldt
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Unschuldig
war nur, wer unterging.
Ein häufiger Bestandteil vieler
Verfahren gegen Hexen war die sogenannte Wasserprobe. Nach der allgemeinen
Meinung sollten die Hexen durch ihre Gemeinschaft mit dem Teufel leichter
als Wasser sein und könnten nicht untergehen.
Bei den meisten damaligen Juristen
war dieses Verfahren umstritten, im Volksempfinden jedoch aber weit
verbreitet. So kam meistens der Wunsch zu solch einer Probe von den
Beschuldigten selber, die sich durch diese vom Verdacht befreien wollten.
Bei der Wasserprobe wurden die
Betroffenen kreuzweise, linke Hand an den rechten Fuß, gebunden und nackt
ins Wasser geworfen. Schwammen sie oben, waren sie nach der landläufigen
Meinung schuldig.
Damit nun nicht unschuldige
ertranken, wurde noch ein Seil um die Person gebunden, und falls sie
untergingen, konnte man sie daran herausziehen. So geschehen im Jahre 1650
in Bujendorf/Ostholstein.
Dort klagten sämtliche Untertanen
des Dorfes wider Gesche Pasch wegen angeblicher Hexerei. Mehrere Anwohner
des Dorfes behaupteten, was die Gesche Pasch einem anwünschte, würde
war. Der Bauervogt brachte vor, daß seine Frau die Gesche nach einem
angeblichen Diebstahl gescholten habe. Die Gesche habe darauf zu der Frau
des Bauernvogtes gesagt, sie hätte wegen der Anschuldigung Tränen
vergossen, aber die Bauernvogtsche sollte noch mehr Tränen vergießen.
Kurz darauf wären ihm zwei Pferde tot geblieben. Ein anderesmal hat
Jochim Steinfelt den Jungen der Gesche Pasch geschlagen. Darauf habe die
Gesche gemeint, daß ihr Junge nicht umsonst geschlagen sein sollte. Acht
Tage darauf wäre ihm ein Füllen tot geblieben.
Trotz des hochfürstlichen
Bescheides, die Bujendorfer sollten sich friedlich verhalten, waren die
Dorfbewohner nicht zufrieden. Deshalb erbot sich Gesche Pasch zum Beweis
ihrer Unschuld gebunden ins Wasser werfen zu lassen. In diesem Falle
stimmte das Amt zu und so wurde die arme Frau am Sonnabend des 11. Mai
1650 früh morgens ins Wasser geworfen und ging unter.
Daraufhin wurde den Dorfbewohnern
anbefohlen, sie sollten nun friedlich leben und die Gesche Pasch in
Frieden lassen (Amtsprotokoll Eutin 9. Mai 1650).
In einem alten Buch steht folgende
Geschichte. Danach hatte das Niederländische Städtchen Qudewater unweit
von Utrecht das Privileg, alle der Hexerei verdächtigten Personen zu
wiegen, und diejenigen, welche über dreißig Pfund schwer waren, von dem
Verdacht loszusprechen. Denn man nahm damals als
gewiß an, daß der Teufel die Hexen leicht mache, und sie nicht über
dreißig Pfund wiegen könnten.

Die Wasserprobe
So eilten nicht nur aus den
Niederlanden, sondern auch aus Deutschland unzählige Personen zu diesem
Ort, um sich wiegen zu lassen. Die des Teufelsbündnisses Angeklagten mußten
sich in Gegenwart des ganzen Magistrates nackend ausziehen und besichtigen
lassen. Die Hebammen mußten die Frauenspersonen waschen, mit einem neuen
Kamme kämmen und genau untersuchen, ob sie keine magischen Zettel bei
sich trügen, oder am Leibe ein verdächtiges Zeichen hätten. Außerdem
mußten sie allerhand Fragen beantworten. War ihr Gewicht nicht unter dreißig
Pfund, so wurden sie von der Hexerei losgesprochen und erhielten über
ihre Unschuld ein mit dem Stadtsiegel versehendes Zeugnis.
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Personen, die Magie praktizieren sollten, werden mit folgenden Begriffen
bezeichnet:
Töversche und Töverer
Wickersche und Wicker
Zauberin bzw. Zaubersche und
Zauberer
Hexe und Hexenmeister
Der
einheimische Begriff der „Töverschen“ bedeutet „Zauberin“ und
kommt zwischen 1560 und 1635 vor.
Die
hochdeutschen Bezeichnungen „Zauberin“ und Zauberer“ kommen zum
ersten Mal 1586 vor und bleibt bis Ende des 17. Jahrhunderts gebräuchlich.
Der
hochdeutsche Begriff „Hexe“ wird das erste Mal bereits 1618/19 vor
allem in der Amtssprache erwähnt. Erst gegen Ende der 1640er Jahre wird
er allgemein verwendet. In Verbindung mit Hexerei verwendete man ab der
zweiten Hälfte des 17. Jahr-
hunderts gelegentlich „Putzmacherin“ oder „Putzmachersche“.
Eine
Sonderstellung nimmt die Gruppe der „Wickerschen“ und „Wicker“
ein. Belegt sind sie von 1600 bis 1739. Innerhalb dieser Gruppe überwiegt
der weibliche Anteil. Die „Wicker“ sollten gleichermaßen der weißen
wie der schwarzen Magie fähig sein.
Zu
den Gesetzmäßigkeiten der Magie gehört, daß es für jeden Zauber einen
Gegenzauber geben soll. Der Gegenzauber sollte ein bereits vorhandener
Schaden unwirksam gemacht werden. Belegt werden 15 Fälle.
In
einem der Belege wird u.a. von einem in den Giebel gehängten Kalbskopf
berichtet. Es stammt von 1707, aus dem Gut Depenau und betrifft den
Gutsherrn Joachim von Brockdorf, der mittels Hexereibeschuldigungen und
Einsatz magischer Praktiken wie dem Kalbskopf im Giebel versuchte, seine
Untertanen zu disziplinieren.
Insgesamt
ist festzustellen, daß sich vergleichsweise wenig Material zu den
Bestandteilen der Hexenmythologie finden läßt, was vor dem Hintergrund
der Hexenprozesse erstaunlich ist. Dieses Phänomen steht in Übereinstimmung
mit der Feststellung Hartmut Lehmanns, daß im norddeutschen Raum fast
ausschließlich ein angenommener Schadenzauber Anlaß für eine Anklage
als Hexe oder Hexenmeister war und erst im Verlauf der Prozesse, bei denen
dann die „gebildeten Kreise“ eingriffen, die übrigen Bestandteile der
Hexenmythologie als weitere Anklagepunkte hinzukamen.
Horst
Missfeldt
Benutzte
Quellen:
Brandt 1981, Hoffmann 1978/79, Lehmann 1983, Schormann 1981, Schormann
1977, Behringer 1987, Kramer 1987,
Jakubowski-Thiessen/Lehmann 1984, Sander 1991, Gerichtsakten Rundhof 1686,
Mensing 1973, Göttsch 1988.
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In
der Folterkammer starb die Wahrheit.
Im
1487 verfaßten „Hexenkammer“ verknüpfen
die Inquisitoren Heinrich Institoris und
Jakob Sprenger die überlieferten magischen Praktiken zu einem
einheitlichen System, das die göttliche und weltliche Ordnung bedroht.
Die
Hexe wird nicht mehr nur als heidnische Abtrünnige von der Kirche
verfolgt, sondern auch von den weltlichen Gerichten. „Die Vernunft
forderte nun die Vernichtung des Dämonischen“, und erst wenn die
Hexe im Feuer starb, war die Ordnung wieder hergestellt. Auf diese Weise,
glaubte man, würde der sündige Körper vernichtet, die Seele aber könnte
- praktisch in allerletzte Minute - geläutert aus dem Feuer gehen.
Im
Norden Deutschlands war das Mittelalter noch finster, als es eigentlich
schon lange vorbei war. Noch bis in 17. Jahrhundert landeten in Lübeck,
Hagenow, Schwerin und Rostock Frauen und Männer auf dem
Scheiterhaufen, angeklagt des Bundes mit dem Satan.
Hebammen
und Heilerinnen wurden als Hexen gefürchtet, gefoltert und getötet.
Im
Keller der „Alten Burg“ von Penzlin ( bei Neubrandenburg/Mecklenburg)
zeugen noch heute Folterkammer und Verliese von vergangenen Schrecken.
Dort,
im sieben Meter tiefen Gewölbe, wird eine düstere Zeit wieder lebendig.
Neben dem alten Rittersaal ist eine schwere Holztür in den Boden
eingelassen, steil geht es hinab in den Vorhof zur Hölle.
Diabolische
Geister müssen das Instrumentarium erschaffen haben, mit dem
Folterknechte hier das Geständnis der Teufelsanbetung und Hexerei aus
ihren Opfern herausgequetscht, gestochen, gebrannt und gemartert haben:
Daumenschrauben, Streckbank, ein mit hölzernen Nägeln gespickter Thron,
auf den der sündige Leib gepfählt wurde.

Verbrennung
dreier Hexen, ein Ehemann der Hexen wird
enthauptet, ein anderer liegt bereits tot dar. (Nürnberg 1555).
Wer
die sogenannte „peinliche Befragung“ überlebte, mußte noch weiter
hinab in das Hexenverlies.
Die
systematische Verfolgung von Hexen und Zauberern erstreckte sich von etwa
1450 bis 1750 und kostete laut Schätzungen zwischen 100.000 und 500.000
Menschen das Leben.
Auch
die Lübeckerinnen Gertrud
Treptow, Anna Heiss und Gertrud Tiessen starben 1637 im Feuer.
Unter der Tortur hatten sie gestanden, Kühe besprochen, Butter und Milch
verdorben und mit Kräutern und Zaubersprüchen magische Rituale prakti-
ziert zu haben.
Noch
am 3.12.1678 wurde auch Anke Mißfeldt (5820) - vom Stamm
Stolpe-Wankendorf - zusammen mit 3 anderen Personen als Hexe verbrannt (
laut dem alten Bornhöveder Kirchenbuch 1655-1689 ).
Kräuterhexen
und weise Frauen gibt es immer noch. Esoterik-Shops, Voodoo-Zirkel,
Heilerinnen und Satanssekten haben Konjunktur.
Je
rationeller und erklärbarer die Welt geworden ist, um so stärker ist
offenbar der Wunsch nach Wundern. Wo nichts mehr überraschen kann, wird
Unerklärliches schnell „übersinnlich“.
Professor
Lars Clausen vom soziologischen Institut der Universität Kiel sagte
einmal:
„Das
schöne an der Esoterik ist, daß sie alle Fragen beantwortet. Mit den
wünschen,
die an die Magie herangetragen werden, ändern sich ihre Antworten, Die
Magie kann alle Probleme lösen, Helmut Kohl kann das nicht".
Horst
Missfeldt
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Der Autor dieses Artikels Rolf Schulte ist
Oberstudienrat an einem Gymnasium in Rendsburg und Lehrbeauftragter an der
Bildungswissenschaftlichen Hochschule Flensburg.
Hexenverfolgung,
eine dunkle Zeit in
Schleswig-Holstein
Im Gewölbe des Doms zu Schleswig entdeckt:
Eine auf einem Besen fliegende Hexe. Als das Bild im
Mittelalter gemalt
wurde, gab es kaum Hexenverfolgungen. Erst in einer Zeit der
Modernisierung
begann die Zeit der Scheiterhaufen. Foto: Schulte
Zur
traditionellen Walpurgisnacht treffen sich alljährlich
zahlreiche „Hexen“ und Schaulustige am Blocksberg (Brocken) im Harz
und anderswo. 25000 ließen sich allein im letzten Jahr sinnbildlich vom
großen Feuerwerk am Brocken verzaubern. Ob die „Hexen“ von heute an
ihre Vorgängerinnen gedacht haben, die vor 400 Jahren verfolgt, gefoltert
und verbrannt wurden?
Auch in Schleswig-Holstein hat es diese
Hexenverfolgung gegeben.
Wir schreiben den Sommer 1615: Der Gutsherr von
Altenhof bei Eckernförde läßt eine Frau festnehmen. Sie heißt Abell
Laf-
rentzen und ist Einwohnerin der nahe gelegenen Stadt.
Rantzau beschuldigt sie der Hexerei, denn sie habe
„sein Eheleben bezaubert“ (sprich: er leide unter Impotenz).
Der Verhafteten gelingt es, nachts zu fliehen. Der
Gutsherr setzt ihr mit Soldaten nach, spürt sie bei Verwandten in der Nähe
von Lütjenburg auf. In Ketten zurück gebracht, beginnt Rantzau, sie zu
verhören.
Sie reagiert trotzig, will nichts aussagen noch
bekennen. Da beschließt der Gutsherr zur „peinlichen“ Befragung überzugehen,
zur Folter.
Anwesend sind nun 14 Männer, darunter mehrere Adlige
aus der Gegend. Abell Lafrentzen werden Quetschinstrumente aufge-
setzt.
Trotz der heftigen Schmerzen gesteht sie nichts. Der Ankläger entscheidet
nun, die Folter zu steigern, er läßt den Körper der Frau
auseinanderziehen, doch auch nach dieser Tortur ist der Angeklagten kein
Geständnis über eine angebliche Hexerei zu entlocken.
Abell Lafrentzen überlebt dieses Verfahren nicht.
Sie stirbt noch während des Verhörs.
Ein klassischer Fall aus der Zeit der
Hexenverfolgung in Europa. Die Ankläger und Zeugen: Männer. Das Opfer:
eine Frau. Der Tathergang: eine absurd erscheinende Beschuldigung und eine
sadistische Quälerei, in der schließlich Abell Lafrentzen umgebracht
wird.
Eine
verbreitete Hexenvorstellung im Schleswig-Holstein der damaligen Zeit:
Eine
Zauberin melkt Milch aus einer Axt und stiehlt sie somit anderen.
Ein anderer Fall: Flensburg 1607. Unerklärliche
Dinge ereignen sich. Kühe geben keine Milch mehr. Pferde sterben. Eine
Schul-
dige ist bald gefunden. Es ist Kristina Netelers aus Flensburg. Sie
wird festgenommen, steht schon lange im Gerücht, eine Zau-
berin zu sein.
Der Rat der Stadt beschließt sie zu foltern – und sie gesteht die
Verbrechen. Doch nicht nur das: Sie bekennt auch mit dem Teufel im Bunde
zu sein, mit dessen Hilfe und Belohnung diese Künste ausüben zu können.
Milch könne sie einfach wegzaubern und sich selbst aneignen.
Das erzwungene Geständnis dieser Art von magischem
Fernmelken genügt: Die Frau wird schließlich öffentlich verbrannt. Der
Prozeß hatte nicht mehr als acht Tage gedauert.
Kristina Netelers wurde als Hexe verbrannt.
Dazu gehörte in der damaligen Zeit das Geständnis,
Schaden an Mitmenschen verübt zu haben. Kristina war aber auch als an-
gebliche Komplizin des allmächtigen Teufels enttarnt worden, sie war
damit von Gott abgefallen und mußte deswegen bestraft werden. Abtrünnige
durften nicht geduldet werden.
Wieweit das phantasierte Hexentreiben als Verschwörung
des Teufels gedacht wurde, zeigt ein dritter Fall: Der Prozeß gegen
Gretje Uffen aus Delingsdorf im heutigen Kreis Stormarn im Jahre 1667.
Die Verhaftete gesteht nicht nur den ihr zur Last
gelegten Schadenszauber, sondern auch die engste Verbindung zum Bösen:
Den Geschlechtsverkehr mit dem Teufeln und die Namen aller Mithexen, die
zusammen mit ihr bei den nächtlichen Treffen auf einem Hügel die
Verbrechen ausgeheckt haben.
Sie wird zum Tode durch Verbrennen verurteilt.
Gretje Uffen hatte sich in der Vorstellung der
Verfolger in die Welt der organisierten Kriminalität eingereiht, an
dessen Spitze generalstabmäßig ein Oberbefehlshaber, der Teufel stand.
Die Gefährlichkeit der angeblichen Hexen lag also
nicht nur in ihren Fähigkeiten Menschen und Vieh zu schädigen, sondern
auch an ihrer Mitwirkung an einer Weltverschwörung, gedacht als Ziel
einer mafia-artigen Geheimgesellschaft, die im verborgenen agierte und
dazu sich noch sinnlich-sexuellen Vergnügen hergab – eine Gegenwelt zum
kirchlich organisierten und sittenstreng gewandelten Christentum der
damaligen Zeit.
Die drei Fälle von Hexenverfolgung stehen nur repräsentativ
für viele. In der Zeit von 1530 bis 1680 wurden in Schleswig-Hol-
stein
etwa 500 Menschen wegen angeblicher Hexerei hingerichtet. Besonders
intensiv betrieben Gutsherrn die Hexenverfolgung, auf ihren Gütern in den
östlichen Teilen Schleswig-Holsteins brannten die meisten Scheiterhaufen.
Auch auf der Insel Fehmarn fanden relativ viele Prozesse statt im
Gegensatz zu Landschaften wie Dithmarschen und Nordfriesland. 90 Prozent
aller Ange-
klagten waren weiblichen Geschlechts, häufig fortgeschrittenen
Alters und entstammten zum großen Teil den Unterschichten der
Gesellschaft. Die Gerichte aber bestanden durchweg aus Männern.
500 Opfer, jedes zuviel, aber im Vergleich zu anderen
Ländern ist diese Zahl von Hingerichteten nicht sehr hoch.
Schleswig-Holstein war kein klassisches Land der Hexenverfolgung. Zahlenmäßig
blieben die Prozesse in Schleswig-Holstein hinter denen anderer Regionen
im Deutschen Reich zurück:
Zahlen wie ca. 1.500 Hingerichtete in Raum des
heutigen Sauerlands in Westfalen oder 900 Opfer innerhalb weniger Jahre im
damals kleinstädtischen Würzburg, die Tatsache, daß 12 Prozent aller
Menschen in der kleinen Klosterherrschaft von Obermarchthal im heutigen Württemberg
verbrannt wurden, in Schlesien sogar ein Verbrennungsofen gebaut wurde, um
die Massenhinrichtungen effektiver durchzuführen, und im Moselgebiet
ganze Ortschaften entvölkert worden waren, zeigen, daß
Schleswig-Holstein nicht zu den Kernzonen der Hexenverfolgung gehörte.

Eine
vermeintliche Hexe entfesselt einen Sturm aus einem Topf und läßt Vieh
die Ernte vernichten
(Holzschnitt
von 1555)
In Deutschland sind ca. 40.000 Menschen wegen Hexerei
hingerichtet worden. Höhere Schätzungen haben sich inzwischen als
unrealistisch erwiesen. Deutschland kann aber somit auch als das Kernland
der Hexenverfolgung in Europa gelten. Auch wenn in Schleswig-Holstein
weniger Menschen verbrannt wurden als anderswo in Deutschland, sind es
dann im europäischen Maßstab wiederum viele: Denn hier wurden
ebensoviele Opfer hingerichtet wie
im gesamten England zur gleichen Zeit. In Deutschland
wurde in protestantischen wie in katholischen Gebieten gleichermaßen
verfolgt. Aber: Die Beschuldigungen trafen nicht nur Frauen: Jede vierte
beschuldigte Hexe war ein Mann und jeder dritte Zeuge gegen eine
angebliche Hexe war eine Frau. Weibliche Obrigkeiten, wie z.B. die Priorin
des Klosters Preetz, Katharina von Buchwald, oder die Witwe des Erbauers
des Schlosses Ahrensburg, Margarethe Rantzau – Seltenheiten in der männerdominierten
Gesellschaft der frühen Neuzeit – beteiligten sich ebenfalls an der
Verfolgung.
Hexenverfolgung darf nur eingeschränkt als
Frauenverfolgung durch Männer interpretiert werden.
Wieweit das Spektrum der Hexereianklage reichen
konnte, zeigt die Verhaftung eines berüchtigten Diebes und vermeintlichen
Seeräuberkomplizen namens Roloff Janeke 1604 in Lübeck: Auch ihn
bezichtigte man der „teuflischen Künste“.
Folter war die Seele der Hexenprozesse, sie war legal
und eine unabdingbare Voraussetzung für die Verfolgung. Obwohl es
verschiedene Rechtsgebiete wie des „Jyske Lov“ im Norden, der
„Peinlichen Halsgerichtsordnung“ im Süden und des Lübi-
schen
Stadtrechtes in vielen Städten Schleswig-Holstein gab, galt in allen
Strafrechtsordnungen die Tortur als rechtmäßiges Mittel der
Wahrheitsfindung. Mit Brutalität wurde den Angeklagten das entlockt, was
man ihnen zur Last legen wollte.
Nach einem Prozeßprotokoll hat Sonja Markes 1641 aus
Sterup in Angeln „endlich, was ihr vorgehalten, nachgeredet“. Gretje
Lafrenzen aus Fehmarn gesteht 1651 mit den Worten: „Daß es wohl alles
so sein möchte, da sie sich nicht weiter foltern lassen möchte“.
Die angeblichen Delikte entsprangen den Phantasien
der Verfolger und hatten nichts mit dem wirklichen Verhalten der
Verfolgten zu tun. Wie oft haben sich wohl die Gequälten gefragt, was sie
dem Folterer sagen könnten, um ihn milder zu stimmen, um Zeit zu
gewinnen?
Sogar Martin
Luther glaubte an Hexen.
Fast die gesamte gebildete und gelehrte Welt
akzeptierte im 16. Und 17. Jahrhundert den Glauben an die
schadensstiftende Magie und befürwortete deren Ausrottung.
Ursprünglich in der katholischen Kirche entstanden,
übernahmen auch protestantische Theologen diese Hexenlehre. Auch Luther
war von der Existenz von Hexen überzeugt und schritt nicht gegen
Hinrichtungen in seinem Wohnort Wittenberg ein. In Schleswig-Holstein
vertrat vor allem der Nortorfer Pastor Samuel Meiger 1587 in seinem Werk
„Panurgia Lamiarum“ (Die Ver-
schlagenheit der Hexen) die gebildete
Hexenlehre, mahnte aber eine Mäßigung bei der Anwendung der Folter an.
Die lutheri-
schen Superintendenten wiesen ihre Pastoren an, „Hexen“
ausfindig zu machen und zu melden, was manche auch ausführten. So riefen
1666 in Rendsburg Pastoren zu einem schärferen Vorgehen gegen eine
inhaftierte Frau auf. Andere griffen zugunsten der Opfer ein, wie der
Pastor von Giekau in Ostholstein, Linekogel, der seinen eigenen Gutsherrn
wegen unrechtmäßigem Vor-
gehen gegen Verhaftete in einem der wenigen
Massenprozesse in Schleswig-Holstein beim dänischen König mit Erfolg
anzeigte. Allerdings: Linekogel kritisierte das Verfahren, stellte aber
grundsätzlich die Möglichkeit von Hexerei nicht in Frage.
Die Hexenverfolgung in Europa kann nicht aus einem
Grund erklärt werden. Vielmehr muß von einem Bündel von Faktoren
ausgegangen werden.
Hexenprozesse hingen mit einer schweren ökonomischen
Krise in Europa seit dem Ende des 16. Jahrhunderts zusammen. In einer
Agrargesellschaft mit ihren damaligen begrenzten Ausbaumöglichkeiten
wirkte sich diese Krise als Verarmung eines Teils der Bevölkerung und in
einer zunehmenden sozialen Polarisierung der Gesellschaft aus. In
Schleswig-Holstein läßt sich dieser agrarkonjunkturelle Einbruch
deutlich an den steigenden Preisen für Roggen und Butter seit 1560
ablesen. In der volkstümlichen Denkweise war das für uns selbstverständliche
Anwachsen von Gütermengen noch nicht durchgängig verbreitet, sondern
ledig-
lich die Veränderung der Verteilung. Der Zugewinn des einen konnte
nur als Verlust des anderen gedeutet werden.
Deutlich wird diese Vorstellung im Schleswig-Holstein
stark verbreiteten Glauben an den Butter- und Milchzauber der Hexen.
Beides konnte durch Magie dem Eigentümer schlichtweg enteignet werden.
Angst breitete sich aus und verband Obrigkeit und Bevölkerung.

Das
Feuer sollte reinigen und alles Böse verzehren:
Hexenverbrennung – eine
dunkle Zeit in Europa.
Schließlich fand man nach klassischem
sozialpsychologischen Muster Sündenböcke für die unerklärlichen
wirtschaftlichen Veränderungen: Hexen und Hexenmänner.
Die Hexenprozesse waren aber auch Konsequenz einer
zunehmenden Ideologisierung des Christentums, eines allumfassenden
Lebensgestaltungsanspruches, der in allen nicht-christlich erscheinenden
und unangepaßten Verhaltensweisen die Wirksamkeit des Bösen sah. Zu Trägern
dieser „Sozialdisziplinierung“ erklärten sich viele Landesfürsten im
Deutschen Reich, die nun auch das sittliche und religiöse Leben ihrer
Untertanen durch Setzung neuer Normen kontrollieren wollten. Dabei war die
Hexerei nur eines von zahlreichen Verbrechen gegen die der Staat nun
vorging: Sodomie, Ehebruch, Prostitution oder als unsittlich angese-
hener
Lebenswandel wurden ebenso geahndet. Diese Reglementierung traf vor allem
Frauen, die in der jahrhundertealten abend-
ländischen Tradition der
Frauenverachtung besonders anfällig für das „sündige Leben“ und die
Machenschaften des Teufels galten.
In Schleswig-Holstein nahmen große Teile der
Obrigkeit wie auch der bäuerlichen Bevölkerung die Hexenlehre mit ihrem
Ver-
schwörungscharakter nur bedingt auf und benutzten sie nur allenthalben
zur Lebensbewältigung in Krisenzeiten. Kettenprozesse mit mehr als
hundert Hingerichteten hat es hier nicht gegeben – ein größerer
Massenprozeß fand z.B. 1686 in Ostholstein statt – ausgerechnet
eingeleitet und durchgeführt von einem katholischen Reichsgrafen, der
anschließend ins Rheinland flüchtete.
Dieser Prozeß leitete auch das Ende der Hexenverfolgung in
Schleswig-Holstein ein – die Skepsis gegenüber derartigen Verfol-
gungen
war zu stark geworden.
Zumindest wurden hier keine Hexen mehr verbrannt.
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Hexen
In
der Folterkammer starb die Wahrheit.
Im 1487 verfaßten „Hexenkammer“ verknüpfen
die Inquisitoren Heinrich Institoris und
Jakob Sprenger die überlieferten magischen Praktiken zu einem
einheitlichen System, das die göttliche und weltliche Ordnung bedroht.
Die Hexe wird nicht mehr nur als heidnische Abtrünnige
von der Kirche verfolgt, sondern auch von den weltlichen Gerichten. „Die
Vernunft
forderte nun die Vernichtung des Dämonischen“, und erst wenn die
Hexe im Feuer starb, war die Ordnung wieder hergestellt. Auf diese Weise,
glaubte man, würde der sündige Körper vernichtet, die Seele aber könnte
- praktisch in allerletzte Minute - geläutert aus dem Feuer gehen.
Im Norden Deutschlands war das Mittelalter noch
finster, als es eigentlich schon lange vorbei war. Noch bis in 17.
Jahrhundert landeten in Lübeck,
Hagenow, Schwerin und Rostock Frauen und Männer auf dem
Scheiterhaufen, angeklagt des Bundes mit dem Satan.
Hebammen und Heilerinnen wurden als Hexen gefürchtet,
gefoltert und getötet.
Im Keller der „Alten Burg“ von Penzlin ( bei
Neubrandenburg/Mecklenburg) zeugen noch heute Folterkammer und Verliese
von vergangenen Schrecken.
Dort, im sieben Meter tiefen Gewölbe, wird eine düstere
Zeit wieder lebendig. Neben dem alten Rittersaal ist eine schwere Holztür
in den Boden eingelassen, steil geht es hinab in den Vorhof zur Hölle.
Diabolische Geister müssen das Instrumentarium
erschaffen haben, mit dem Folterknechte hier das Geständnis der
Teufelsan-
betung und Hexerei aus ihren Opfern herausgequetscht, gestochen,
gebrannt und gemartert haben: Daumenschrauben, Streck-
bank, ein mit hölzernen
Nägeln gespickter Thron, auf den
der sündige Leib gepfählt wurde.
Wer die sogenannte „peinliche Befragung“ überlebte,
mußte noch weiter hinab in das Hexenverlies.
Die systematische Verfolgung von Hexen und Zauberern
erstreckte sich von etwa 1450 bis 1750 und kostete laut Schätzungen
zwischen 100.000 und 500.000 Menschen das Leben.
Auch
die Lübeckerinnen Gertrud Treptow, Anna Heiss, und Gertrud Tiessen
starben 1637 im Feuer.
Unter der Tortur hatten sie gestanden, Kühe besprochen, Butter
und Milch verdorben und mit Kräutern und Zaubersprüchen magische Rituale
praktiziert zu haben.
Noch am
3.12.1678 wurde auch eine Anke Mißfeldt (5820) - vom Stamm Stolpe-Wankendorf - zusammen
mit 3 anderen Personen als Hexe verbrannt ( laut dem alten Bornhöveder
Kirchenbuch 1655-1689 ).
Kräuterhexen und weise Frauen gibt es immer noch.
Esoterik-Shops, Voodoo-Zirkel, Heilerinnen und Satanssekten haben Kon-
junktur.
Je rationeller und erklärbarer die Welt geworden
ist, um so stärker ist offenbar der Wunsch nach Wundern. Wo nichts mehr
überraschen kann, wird Unerklärliches schnell „übersinnlich“.
Horst
Missfeldt
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Jede
achte Hexe war ein Mann.
Ahrensburger
Historiker erforschte unbekanntes Kapitel in der Geschichte
Schleswig-Holsteins.
Der 17-jährige Rendsburger hält es zu
Hause nicht mehr aus. Er haut ab, wird Fremdenlegionär. Doch die harte
Behandlung dort erträgt der Pubertierende nicht. Nachdem Bitten, Betteln
und Beten nicht helfen, schreibt er an den Teufel. Ein lebensgefährlicher
Fehler, denn der Vorfall ereignete sich 1724, und die Obrigkeit sieht in
dem Brief einen eindeutigen Beweis, daß der Junge einen Pakt mit dem
Teufel geschlossen hat: Der 17-Jährige wird als Hexenmeister
enthauptet - eines der letzten Opfer der Hexenver-
folgung (1530 bis
1730) auf dem Gebiet des heutigen Schleswig-Holstein. Was kaum
bekannt ist: Von den 814 nachweisbaren Opfern der Hexenverfolgung waren 12
Prozent Männer. Der Ahrensburger Historiker Dr. Rolf Schulte hat mit
seiner Disserta-
tion Licht in das Dunkel dieses unrühmlichen Kapitels
gebracht.
Fünf Jahre lang hat sich der 50-jährige Schulte
neben seiner Arbeit als Geschichtslehrer und Lehrbeauftragter der
Erziehungs-
wissenschaftlichen Fakultät in Kiel durch Gerichtsprotokolle,
Chroniken und Kirchenbücher gearbeitet. Oft zeigten ihm brüchige
Lesezeichen und verblichene Notizen, daß die staubigen Akten 300 Jahre
lang nicht mehr gelesen worden waren - für die Hexen-
verbrennung
fehlte bislang eine Gesamtdarstellung. Dabei hat sich bereits 1914 ein
junger Mann für das Thema interessiert. Schulte fand an mehreren Stellen
seine Bemerkungen. Doch dann kam der Krieg, der junge Mann fiel, die Akten
wurden wieder weggepackt.
Nicht nur dieses, auch die Schicksale der
vermeintlichen Hexen trug Schulte in den vergangenen Jahren mit sich
herum. Wie das des Kieler Hirten Hinrich Busch, der 1676 der Hexerei
angeklagt wurde. Der Kieler Rat war für seine Härte bekannt, legte aber
Wert auf einen „Rechtsprozeß“. Deshalb wurde nach Indizien gesucht
Erstens galt die Tochter auch als Hexe. Zweitens fand der Kieler
Scharfrichter eine kleine Hautstelle, in die er hineinstach und die
dennoch nicht blutete Das genügte. Die Daumen-
schrauben wurden angesetzt
und angezogen. Unter entsetzlichen Schmerzen fragte Busch Was kann ich
sagen, damit die Schmerzen aufhören? Und dann gestand er, daß er ein
Hexenmeister sei.
„Noch im selben Jahr wird Busch öffentlich
verbrannt - ein Fanal der
Obrigkeit, daß sie noch die Macht über die Teufelsagen-
ten hat“, sagt
Schulte, für den Busch ein klassischer Fall ist. „Er war arm und
zugereist, als Hirte ein sozialer Außenseiter und wegen der
berufsbedingten Wetterkenntnisse und Fähigkeiten, kranke Tiere zu
kurieren, verdächtig“.
Solch übermenschliche Fähigkeiten konnte man nach
damaliger Auffassung nur durch einen Pakt mit dem Teufel erlangen. Und das
Ziel solch eines Paktes schien klar: Die Zerstörung der Christenheit. In
protestantischen Gegenden galten vor allem die Frau-
en als „schwaches
Geschlecht“ anfällig für die Hexerei. Deshalb war auch in Holstein und
Schleswig die Anzahl der Hexen-
meister weitaus geringer als etwa in
katholischen Gegenden.
Eine Ausnahme war der große Hexenprozeß im Jahr
1686 auf den Gütern Schmoel und Övelgönne. Der Gutsbesitzer war 1650
zum Katholizismus übergetreten und vertrat eine Verfolgung, die nicht ans
Geschlecht gebunden war: Er ließ neun Hexinnen und fünf Hexenmeister öffentlich
verbrennen, weil sie angeblich für eine unbekannte Epidemie
verantwortlich waren und auch Tiere und Getreide verhext hatten.
Neben dem religiösem Aspekt spielten bei der
Hexenverfolgung meist noch die sexuellen Fantasien der Verfolger eine
Rolle, wie der Fall des Preetzer Schuhmachers Andreas Brehmer zeigt.
Eine Frau hatte den Witwer 1681 des Liebeszaubers
angeklagt: Brehmer habe während der Hochzeit ein kleines Schloß zuge-
schlossen, weshalb ihr frischangetrauter Mann ihr nun „unmöglich
fleischlich beywohnen könne“ und sie große Schmerzen beim
Geschlechtsverkehr habe. Bremer gab zu, zur Trauung ein
Schloß mitgebracht zu haben, leugnete aber jede
Schadensstiftung. Der Vogt des Klosters Preetz ordnete „Tortur bis zum
dritten Grade“ mit allen verfügbaren Folterinstrumenten an. Aber
Brehmer gestand nicht. Doch erst ein Gutachten von zwei Kieler Ärzten
rettet ihn: Sie hatten bestätigt, daß das Eheproblem auch natürliche
Ursachen haben und medizinisch behandelt werden könnte. Brehmer wurde
„nur“ öffentlich ausgepeitscht und des Landes verwiesen.
„Erstmals setzt sich damit im Norden die
Naturwissenschaft gegenüber dem Glauben durch. Es beginnt ein langsamer
Umden-
kungsprozeß, die Hexenverfahren werden seltener“, hat Schulte
festgestellt. Insgesamt aber werden gegen Ende der Hexenver-
folgung mehr Männer
und Kinder zu Opfern.
Wie jenes achtjährige
Mädchen aus St. Margareten
an der Elbe, das 1694 ein Taschentuch so aus der Hand flutschen läßt,
das es mit viel Fantasie wie eine springende Maus aussieht. Sie kommt zur
Folter ins Gefängnis nach Krempe. Doch der Amtmann von Steinburg gibt - offenbar bewußt
- ein Gutachten bei der weit entfernten
Reformuniversität Halle in Auftrag. Dort wird die „Hexerei“ als
Kinderspiel und Gaukelei eingestuft - das Mädchen muß freigelassen
werden.
„Da ist jemand gegen den Strom geschwommen, das
sind die Lichtblicke bei der Forschung gewesen“, sagt Schulte. Im Früh-
jahr
erscheint von Schulte eine Gesamtdarstellung der Hexenverbrennung im
Norden. „Dann reicht es auch, es gibt Themen, die einen weniger
belasten“.

Horst
Missfeldt
Auskunft erteilt: Horst Missfeldt
Telefon: 04504 - 1580
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