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Prothocol des Hoefes Bülke Anno 1663
Protocoll des Hofes Bülke worin Nachricht zu finden, von dehnen dieses Gudtes Unterthanen, so wegen Versicherung Ihrer Person, Bürgen gestellet item von bestellten Hueffen und andere, dem Gudte angehende Dinge.
In diesem Protokollbuch des Adeligen Gutes Bülck von 1663 – 1770 wird auf 175 Seiten überwiegend dargestellt, daß Einzelpersonen durch Eid zu Eigentum des Gutes wurden und nahe Verwandte wurden dafür zu Bürgen gemacht. Die Hufe solcher Bürgschaft betrug meistens Einhundert Reichstaler. Eine Kuh kostete damals ca. 4 Reichstaler, ein Pferd 6 Taler. Außerdem zeigt es auf, wie der Gutsherr Claus Christoph von Thienen langsam den Bauern Ackerland entzog und zu Hofland machte. Den Bauern wurde dafür hauptsächlich Wildnis im Raum der heutigen Güter Neu-Bülck und Eckhof zum urbar machen zugewiesen. Hierdurch entstanden neue Felder, so z.B. die Koppel Neuendeel. Andere Flurnamen wie das Kreutz, Ravenhorst am Sprenger Feld und Ravenhorst am Stohler-Söhren, sind heute noch gebräuchlich, während die Flurnamen Achterkamp, Bargsoll und die Leenburg in Vergessenheit geraten sind. Des weiteren sind in diesem Protokoll viele Pachtverträge zwischen Gutsherrn und Bauern eingetragen, denn die Bauernstellen wurden nicht vererbt, sondern immer wieder für 10-13 Jahre neu geheuert – verpachtet. Diese Verträge betrafen überwiegend die Bauernstellen im Dorf Neu-Bülck (heute der Gutshof Alt-Bülck), aber auch die Stellen in den Dörfern Ravensbek, Scharnhagen, Eckhof sowie auch Strande. Trotzdem das Protokollbuch noch viele leere Seiten hat, enden die Eintragungen am 17. Oktober 1770. Die meist genannten Bauernnamen sind Misfeld, Ratje, Dickman, Nöring, Vosgraf, Rebensdorf, Schmidt, Ohm, Selmer und Nöhren. Als Flurnamen erschienen: Der Langenhorst, der Achterkamp, der Bargsoll, die Leenburg, das Kreutz, die Pferdekuhlen, Rüschen Söhren, Neuendeel, Ravenhorst, in der Häge Ellerbrook, im Dieck, in Widdieck-Söhren, in der Kratwisch Breitenstein, Holmerwisch und Rülser Söhren. In einigen Pachtverträgen um 1675 werden die Pferde eigenartigerweise „Wilde“ genannt, etwas später dann „Baupferde“, also Ackerpferde. Ob es sich dabei um Warm- oder Kaltblüter handelte, blieb offen. „Wilde“ könnte bedeuten, nicht reinrassig. Geschrieben von Horst Missfeldt Anno 1999
Aus dem Prothocol des Hoefes Bülke von 1663
Seite - 1 – Anno 1666, den 4. Januar Sein für Trine Krabbenhofts Bürgen geworden, daß sie nicht aus dem Gute entweichen solle Claus Noring und Jürgen Misfelt die Bürgen bezahlen für den widrigen Fall und da sie Ihrer Prinzipalien nicht können wiederbeschaffen der Obrigkeit 50 Rth. Diese Bürgschaft ist den 7. Febr. A.D. 1671 wieder erneuert und hat noch mehr zu vorbenannten Bürgen für Ihr gelobet Berend Ratke.
Seite - 113 – Anno 1720, den 9. August Sind sämtliche Hauswirte dieses Gutes Bülck vor Hans und Claus Ohm Gebrüder Bürgen geworden dergestalt, daß wann einer von Ihnen weichhaft werden sollte, Sie Ihn alsdenn entweder wiederholen oder auch vor einen jeden desselben 100 Rthl. erlegen wollte. Zu unserer Beglaubigung ist dieses von jeden insgesamt unterschrieben. Wulf
Ratje, Claus Nöhren, Claus Misfelt
1748, den 27. Juli ist Claus Misfeldt im Ende die Hufe abgenommen und Claus Nöhring des sel. Wulf Nöhring´s Sohn wieder überliefert. 12 Pferde, 3 Kühe, 3 Schafe, 4 Hühner, 1 Hahn, 1 Sau, 2 Gänse, 1 Ganner usw.
Seite - 165 – Anno 1753, den 5. April sind für Jürgen Ratje Bürgen geworden, seine Mutter Trineke Misfeldt, Wilhelm Misfeldt Scheunen Vogt, Marx Nöhring, Kutscher und Jochim Schmidt aus Scharnhagen, dergestalt und also, daß wenn er aus diesen Gütern weichhaft werden sollte, sie ihn entweder wiederholen oder aber Einhundert Reichsthaler erlegen wollen. Zu mehrerer Beglaubigung dieser Bürgschaft ist selbige hiesigen Protocolle inheriret und mit denen ersteren Buchstaben jeglicher Bürgen Nahmen bezeichnet.
Auskunft erteilt: Horst Missfeldt, Telefon 04504 -
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